Wenn die französische Regierung bis zum 15ten Oktober ihre Politik, im Bezug auf die Massenabschiebungen von Sinti und Roma, nicht ändert, dann wird ein Verfahren gegen Frankreich und seine aktuelle Regierung eingeleitet. Das hatte gestern die europäische Kommission beschloßen.
Verstoß gegen Eu-Recht
Die EU-Kommission wirft Frankreich vor, die Regeln zur freien Niederlassung von EU-Bürgern verletzt zu haben. Bürger der Europäischen Union haben das Recht auf freien Aufenthalt in jedem anderen Mitgliedstaat. Dieses Recht garantieren zahlreiche Vorschriften, so auch der aktuelle Vertrag von Lissabon. Seit Anfang des Jahres wurden mehr als 8.000 Sinti und Roma nach Bulgarien oder Rumänien abgeschoben.
Die französische Regierung plant auch einen Gesetzesentwurf der Ausländerrecht noch weiter verschärfen soll. So sollen künftig EU-Bürger problemlos ausgewiesen werden können, wenn sie das Recht auf einen bis zu dreimonatigen Kurzaufenthalt durch wiederholte Aus- und Einreise missbrauchen. Auch wer als EU-Ausländer das "französische Sozialsystem belastet" oder "die öffentliche Ordnung durch Diebstahl oder aggressives Betteln stört", muss eine Rückführung fürchten. Dies sieht ein Gesetzentwurf zum Ausländerrecht vor, zu dem am Dienstag mehrtägige Beratungen in der Nationalversammlung begannen.
Rassistische Politik stößt auf Ablehnung
Die rassistische Politik der französischen Regierung stößt allerdings außerhalb Frankreichs auf wenig Zustimmung. So kritisierte EU-Präsident Barroso den französischen Präsidenten, Nicolas Sarkozy. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte Frankreich, obwohl die von ihre geführte Regierung selber Abschiebungen geplant hat.
In Frankreich stößt der Kurs der Regierung ebenfalls auf wenig Zustimmung und so versammelten sich über 100.000 Menschen um gegen den Kurs der Regierung zu demonstrieren. Einige Demonstranten verglichen Sarkozy mit dem ehemaligen Präsidenten Petin, welcher mit Hitler zusammengearbeitet hatte.