Die Rache der großen Koalition

Von Mark Petersen @der_aufschrei

©iStock.com/Bet_Noire 

Bislang waren Verkehrsvergehen ursächlich für den Führerscheinentzug. Nun plant die große Koalition, dass auch andere Delikte den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben können.

Wenn der kleine Ladendieb demnächst beim Diebstahl einer Flasche Wein erwischt wird, muss er damit rechnen, für mehrere Monate den Führerschein abgeben zu müssen. Die zukünftige Koalition plant – Medienberichten zufolge, den Führerscheinentzug als Strafe bei vielen Delikten einzubeziehen. In einem Papier ist zu lesen: ” Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.”

Bislang sind die Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten erlaubt. Zwar versuchten einige Bundesländer schon 2008 eine Änderung des Gesetzes in den Bundesrat zu bringen,  doch scheiterten diese Versuche bislang aus unterschiedlichen Gründen.  Es gibt viele Befürworter eines Fahrverbotes bei Delikten wie Diebstahl. Sie argumentieren, dass diese Sanktion im Jugendstrafrecht sehr wirkungsvoll sein kann, da viele Heranwachsende ihr Auto als sehr wichtig betrachten. Diese jungen Menschen riskieren sehr ungern den Verlust des Führerscheins.

Ich sehe diese neue Regelung als problematisch im Sinne der Gleichbehandlung. Nicht jeder kann mit einem Fahrverbot belegt werden. Wer keinen Führerschein besitzt, kommt vermutlich vor Gericht milder davon oder – im Gegenteil – müsse häufiger mit Freiheitsentzug rechnen. Von der Schärfe der Strafe aus gesehen, liegt der Führerscheinentzug in der Mitte. Meine Meinung nach muss ein Jeder mit gleichen Mitteln bestraft werden können, das ist hier bei diesem Gesetzentwurf nicht mehr gegeben.

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Joern Petersen