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Tausende Internetnutzer wurden vor kurzem abgemahnt, weil sie Pornos angesehen haben. An diesem Beispiel zeigt sich, wie altertümlich das Urheberrecht in Deutschland ist und wie wenig Durchblick auch Experten haben.
Auch wir sind vor kurzem Opfer einer Unwissenheit geworden. Wir erhielten eine Abmahnung, da wir wohl ein urheberrechtlich geschütztes Bild im Blog benutzt hatten. Als Betroffener bleibt einem gar nichts anderes übrig, als sich einen Anwalt zu nehmen, der sich in diesen Sachen auskennt. Von den entstehenden Kosten wollen wir gar nicht reden. Das Urheberrecht in Deutschland ist sehr kompliziert, selbst Profis haben damit ihre liebe Not. Während es beim Download von Dateien recht klare Linien geben mag, ist das Streamen von Dateien fast ein rechtsfreier Raum.
Vor kurzem wurden Tausende Nutzer der Porno Seite “red tube” abgemahnt, weil sie Filme angesehen haben. Hierbei handelt es sich nicht mal um einen Download. Die Betroffenen haben lediglich, wie bei Youtube üblich, auf Play im Browserfenster gedrückt. Dies ist ein Vorgang der millionenfach täglich vorkommt. Windige Anwälte haben sich nun über das Gericht die Adressen der Nutzer geben lassen, um Abmahnungen zu schicken. Diese sollen nun neben der Abgabe Unterlassungserklärung 250 Euro Schadenersatz und Anwaltsgebühren zahlen. Was wie eine inzwischen alltägliche Geschichte klingen mag, ist eine juristische Posse. Das Kölner Landgericht hat sich vermutlich nicht intensiv genug mit diesem Fall beschäftigt und zu Unrecht die Daten der Nutzer herausgegeben. Denn im Sinne des Urheberrechts handelt es sich hier nicht um Downloadportale oder das Herunterladen von Dateien. Beim Streaming werden die Daten kurz im Zwischenspeicher gelagert um den Film ruckelfrei abspielen zu können. Sobald aber die Szene angezeigt worden ist, wird dieser sogenannte Cache überschrieben und gelöscht. Dadurch ist das Urheberrecht nicht verletzt worden.
Dennoch hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts nicht lange über diesen Fall nachgedacht und der Datenabfrage keine Grenzen gesetzt. Schließlich sind diese Abfragen von Kundendaten inzwischen zum Alltagsgeschäft geworden. Sollte der Anwalt seine Anfrage unsauber formuliert haben, hat er aus einem legalen Stream einen illegalen Download gemacht. Hier stellt sich schnell die Frage, ob dies so gewollt war. Natürlich haben die Nutzer von “red tube” nichts zu befürchten, lediglich auf den hohen Anwaltskosten werden sie sitzen bleiben.
Das Problem aber ist nicht gelöst! Jeden Tag werden tausende Anträge eingereicht, um Anschlussinhaber von IP Adressen zu ermitteln. Auf dieses lukrative Geschäft haben sich inzwischen hunderte Rechtsanwälte spezialisiert. Das Urheberrechtsgesetz ist zu komplex und in der Praxis kaum umsetzbar. Diese Diskussionen werden auf Kosten der Nutzer ausgetragen, die im Zweifel Anwälten und Gerichten ihr hart verdientes Geld zahlen müssen. Es wäre zu wünschen, das klare Gesetze und Grundregeln aufgestellt werden. Im Internet gilt bislang die Formel: Nur gucken, nicht anfassen!