In den letzten Jahren hat sich eine ganze Abmahnindustrie entwickelt, bei denen die Abmahnungen maschinell erstellt und zugestellt werden. Oftmals sind sie nicht nur vollkommen überzogen, sondern auch unberechtigt. Selbst wenn man die Abmahnung und die Kostenklage abwehren kann, so bleibt man zumindest noch auf den eigenen Anwaltskosten sitzen. Auch hier können wir uns auf eine sehr positive Änderung freuen. Künftig sollen nicht nur die Abmahnkosten begrenzt, sondern auch eine Möglichkeit geschaffen werden, einen Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Das dürfe sicher schon eine Menge Anwälte davon abhalten, eine Abmahnung zu versenden, die auf wackligen Beinen steht.
Was sind Abmahnungen?
Abmahnungen waren in der ursprünglichen Idee ein Mittel, berechtigte Interessen von Rechteinhabern schnell und unbürokratisch ohne langwierige Gerichtsverfahren wahrzunehmen. Dabei wird der Rechteverletzende durch den Anwalt des Rechteinhaber angeschrieben und eine Unterlassungserklärung verlangt, das künftig das abgemahnte Recht nicht mehr verletzt wird. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Für diese Abmahnungen werden fiktive Schadenssummen angenommen, auf denen dann die anwaltlichen Kosten basieren. Im Markenrecht sind Summen von 50.000 oder 100.000 EUR keine Seltenheit. In der Realität ist oft nichtmal ein Euro Schaden entstanden. Das spielt bei der Kostenermittlung der Abmahnung aber keine Rolle. Wird dann noch ein Patentanwalt hinzugezogen, kommen schnell doppelte Anwaltskosten auf einen zu und die können einen Kleingewerbetreibenden schnell ruinieren. Für einen Anwalt ist das sehr schnell verdientes Geld. Bei normalen Prozessen muss er lange für diese Summe arbeiten.
Was soll sich ändern?
Da ich selber gerade mit einer im Grunde unberechtigten und völlig überzogenen Abmahnung zu kämpfen habe, war ich sehr froh, als sich diesen Artikel in der Süddeutschen gelesen habe. Ich hoffe, es bleibt jetzt nicht nur bei den Worten und die Taten folgen recht schnell.