heute habe ich mal ein ernstes Thema.
Sippenhaft!Ja, sowas gibt es. Und zwar in der Pflegeversicherung. Hier haften die Kinder für ihre Eltern. Das ist kein Scherz. Das SGB XI regelt klar und deutlich, wer für die Kosten aufkommen muss. So weit so gut. Doch nun kommen wir zum unschönen Teil, ja genau das eben war der schöne Teil. Für Ihre Pflege ist gesorgt. Es lebe der Generationenvertrag.. Sie wissen nicht mehr was das ist? Nun, dann helfe ich Ihnen mal kurz auf die Sprünge - der Generationenvertrag ist dieses interessante Abkommen, welches Sie mit ihren Eltern geschlossen haben. Dieses Abkommen das sagt, Sie zahlen deren Rente und im Gegenzug zahlen Ihre Kinder, Ihre Rente. Wie meinen? Da war etwas, da gibt es einen Haken? --- Stimmt. Es hat in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht funktioniert, da es in Deutschland immer weniger Kinder gibt. Und genau dieses Prinzip soll nun in der Pflegeversicherung die Lösung sein.
Ja, wenn nur die Realität nicht eine andere wäre. Es gibt in Deutschland 2 Systeme für die Pflegeversicherung, zum einen die Lösung über den Generationenvertrag, zum anderen die kapitalgedeckte Lösung der Versicherer. Und nun raten Sie mal, welche als einzige von beiden Gewinn macht? Genau, die Kapitalgedeckte. Was also tun, um im Pflegefall nicht ohne das berühmte "letzte Hemd" da zu stehen? Ich empfehle dafür den Abschluss einer Pflegeversicherung - einer privaten Pflegeversicherung. Hierfür gibt es mehrere Produktvarianten: von der Pflegetagegeldversicherung zur Pflegekostenversicherung, bis hin zur Pflegerente. Huch wieder viele Namen und jede werde ich in einem seperaten Blogbeitrag erklären. Sollten Sie allerdings eine ausführlichere Beratung wünschen, können Sie mich hier sehr gerne kontaktieren.
Liebe Grüsse
Daira Bär