Die Fassung des Reports des Europaparlamentes zur Urheberrechtsreform, die heute beschlossen werden sollte enthielt den Satz , der als faktisches Ende der Panoramafreiheit gesehen wurde:
„Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.„
Damit hätten Milliarden Fotos auf Facebook & Co. abgemahnt werden können. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte das aber ab, so dass die nationalen Regelungen zur Panoramafreiheit weiter gelten können.
Ausgerechnet Digitalkommissar Günther Oettinger sprach in der abschließenden Debatte von einem „reinen Phantom“ einer eingeschränkten Panoramafreiheit. Es habe sich nur um eine „missverständliche Idee eines Fachausschusses“ gehandelt.
Wer’s glaubt, wird selig. Eher eine der typischen Volten der Politiker, wenn sie beim Bürgerrechte Verwässern im Sinne von Lobbyisten erwischt werden. Und typisch Oettinger – ob der inzwischen wohl Englisch kann? *grübel*