Die Ökodiktatur hat schon begonnen

Kaum einer hat es bemerkt. Am 12.11.2010 trat das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" in Kraft. Und wie das bei uns so üblich ist, wurde auch gleich eine neue Behörde gegründet. Die Bundesstelle für Energieeffizienz.
Es ist schon interessant, was sich Bürokratenhirne in Brüssel und Berlin so alles einfallen lassen.
§ 3 Energieeinsparziele
(1) Ziel der Maßnahmen nach diesem Gesetz ist es, die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern. Dazu legt die Bundesregierung
Energieeinsparrichtwerte fest, die als Energieeinsparziel bis zum Mai des Jahres 2017 und als Zwischenziel bis zum Mai des Jahres 2011 erreicht werden sollen, sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele. Die Berechnung des Richtwerts erfolgt nach den Anhängen I, II und IV der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates

Der Verbraucher soll also "angehalten" werden Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern.
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
(1) Energielieferanten unterrichten ihre Endkunden mindestens jährlich in geeigneter Form über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sowie über die für sie verfügbaren Angebote, die durch
1. Energiedienstleister,
2. Anbieter von Energieaudits, die unabhängig von den Energieunternehmen sind, und
3. Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen
mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung durchgeführt werden. Diese Informationen können im Rahmen der Abrechnung des Energieverbrauchs durch ausdrücklichen Hinweis auf die Anbieterliste nach § 7 Absatz 1 Satz 1 oder eine Anbieterliste, auf die die Bundesstelle für Energieeffizienz nach § 7 Absatz 1 Satz 3 hinweist, sowie auf die Berichte nach § 6 Absatz 1 gegeben werden. (2) Energieunternehmen stellen den Endkunden zusammen mit Verträgen, Vertragsänderungen, Abrechnungen oder Quittungen in klarer und verständlicher Form Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Internetadressen, zur Verfügung, von denen sie Angaben über angebotene Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten erhalten können. (3) Zur Information der Endkunden über Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Art von Informationen und Beratungsangeboten über Energieeffizienz den Endkunden von den Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen sind.

Aber es kommt noch dicker:
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Bundesstelle für Energieeffizienz von Energieunternehmen die Übermittlung zusammengefasster Daten über deren Endkunden in anonymisierter Form verlangen, insbesondere zum Verbrauch der Endkunden, zu Art und Umfang der jeweiligen Kundengruppen, zum Kundenstandort und zu Lastprofilen. Daten, die
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, hat das übermittelnde Unternehmen als vertraulich zu kennzeichnen.
(2) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. die Einzelheiten der Datenerhebung nach Absatz 1, insbesondere a) welche Datenarten erhoben werden dürfen, b) wann und wie die Daten zu übermitteln sind und 2. die Verwendung der Daten.

§ 13 Zwischenüberprüfung
Die Bundesstelle für Energieeffizienz führt Mitte 2012 unter Mitwirkung von Verbänden
der
1. Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen,
2. Endkunden und
3. Energieunternehmen
eine Zwischenüberprüfung über die Erreichung der Marktentwicklungs- und -förderziele nach § 3 Absatz 2 Satz 4 durch. Soweit nach dem Ergebnis der Zwischenüberprüfung die genannten Ziele nicht erreicht werden, schlägt die Bundesstelle für Energieeffizienz der Bundesregierung geeignete Maßnahmen vor.

Das komplette Gesetz hier.
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt.
Auch eine Webseite gibt es schon:
www.bfee-online.de
Orwell läßt grüßen.

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