Was oft gefragt wird
Ursprünglich veröffentlicht auf Fahrschule für Menschen mit Handicap:
Das ärztliche Gutachten
In den meisten Fällen haben Sie bereits ein medizinisches Gutachten. Damit Sie dieses Gutachten erfolgreich in Ihrem Antragsverfahren einsetzen können, sollte es allgemein verständlich formuliert sein. Kurzum: Auch medizinische Laien müssen Ihre Behinderung nachvollziehen können. Darüber hinaus sollte dieses Gutachten auch die genauen Auswirkungen Ihrer Erkrankung oder Behinderung beschreiben. Detaillierte Auskünfte geben Ihnen gerne unsere Sachverständigen. Hier geht es weiter zum ganzen Artikel: TÜV Rheinland AG