Die neuen Verkehrsregeln: Helmpflicht für Radfahrer

Von Uhupardo

Die Diskussionen in den Kneipen, Betrieben und Familien konzentrieren sich derzeit vor allem auf einen Punkt der neuen Strassenverkehrsordnung, die bald in Kraft treten soll: Für Radfahrer in den Städten heisst es demnächst vor dem Tritt in die Pedale “Helm auf!”. Einige Bürgermeister haben bereits angekündigt, dass sie nicht daran denken, die “blödsinnige neue Vorschrift” umzusetzen. Bei den Höchstgeschwindigkeiten für Autofahrer geht es runter – aber auch rauf!

In Spanien sind neue Verkehrsvorschriften in Vorbereitung, die noch in diesem Jahr in Kraft treten werden. Hier sind die wichtigsten:

- Auf “einigen Autobahn-Teilstücken” wird die zulässige Höchstgeschwindikeit von bisher 120 auf 130 km/h erhöht. Doch nur auf den Strecken “mit ausgewiesener Sicherheit, gutem Strassenbelag und meterologischen Bedingungen”. Im Gegenzug wird die generell erlaubte Geschwindidkeit auf Landstrassen von 100 aufjetzt 90 km/h reduziert. In Städten werden Tempo-30-Zonen eingerichtet.

- Die Helmpflicht für Radfahrer löst heftige Polemik aus. Doch das Ministerium hat bereits angekündigt: Das ist nicht verhandelbar.

- Ausser beim Einparken und Rückwärtsfahren werden alle bisherigen Ausnahmen der Anschnallpflicht eliminiert. Bisher waren Taxifahrer, Fahrlehrer, Auslieferungsfahrer, Fahrlehrer und die Besatzungen von Rettungswagen davon ausgenommen gewesen.

- Kinder bis 1,35 m Körpergrösse müssen auf dem Rücksitz untergebracht werden. Der Kindersitz muss entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden.

- Radarwarner aller Art (auch Apps) werden strikt verboten und mit harten Strafen belegt. Das gilt nicht für die GPS-gestützten Systeme, die fest eingebaute Radars anzeigen, denn diese werden auch auf der Webseite der staatlichen Verkehrszentrale angezeigt.

- Zur Erkennung von Drogen werden die Speicheltests jetzt offiziell eingeführt. Falls der Test positiv ausfällt, kann der Fahrer eine Blutprobe als Kontrastprobe verlangen, muss sie allerdings selbst bezahlen.

- Endlich verschwindet die blödsinnige Vorschrift, dass Fussgänger “auf der rechten Seite der Fahrbahn” den Fussweg zu benutzen haben. Gehalten hat sich sowieso noch nie jemand daran.

- Jetzt dürfen Rad- und Motorradfahrer in der Stadt “zwischen den Autos mit Vorsicht” hindurchfahren, um bis zur Haltelinie zu kommen. Eine Neuerung, die in Spanien seit etwa 100 Jahren strikt beachtet wird – nicht immer mit Vorsicht.

- Bisher hatten die Bürgermeister Spaniens die Lufthoheit über alle Wohnwagen und Wohnmobile. Nur sie durften für ihr Gemeindegebiet bestimmen, wo diese Camper abgestellt werden durften. Jetzt gibt es allgemeine Kriterien, die das landesweit festlegen.