Im Juni 2011 belagerten und blockierten Demonstranten gegen die Verabschiedung eines neoliberalen Sparhaushaltes des Artur Mas das katalanische Parlament im Parque de la Ciutadella in Barcelona mit einem geschlossenen Ring und verweigerten so den Abgeordneten den Zugang, wobei es Teils auch zu Tätlichkeiten und Rangeleien kam. Präsident Artur Mas lies sich damals medienwirksam mit dem Hubschrauber einfliegen.*
Die Audiencia Nacional hatte 19 der damals 20 Angeklagten frei gesprochen. Das Tribunal Supremo hat jetzt – nach vier Jahren – dieses Urteil kassiert und acht der damals frei gesprochenen Angeklagten zu jeweils drei Jahren Gefängnis verurteilt!
Die Argumentationslinie war dabei, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit (gemeint ist dabei vermutlich also das Demonstrationsrecht?) nicht vorrangig, nicht höherrangig seien vor dem Recht der Bürger auf Beteiligung durch ihre gewählten Abgeordneten und Organe am ordentlichen demokratischen Gesetzgebungsprozess des Landes.
Mit dieser rechtlichen Begründung dürften Abgeordnete und Amtsträger von staatlichen Organen als Vertreter der Bürger künftig grundsätzlich unantastbar sein und zwar nicht nur im Parlament und bei der Arbeit sondern auch beim Weg von und zur Arbeit?
Nach den neuen Anti-Djihadismus-Gesetzen hätten die jetzt zu drei Jahren verurteilten Demonstranten übrigens zu mehr als zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden können. Demonstrationen vor den privaten Wohnungen der Politiker sind mittlerweile ebenfalls verboten worden in Spanien.
Das gilt nebenbei auch für die Personen, die in Frankfurt gegen die EBZ randalierten. Sie hätten in Spanien mindestens zehn Jahre Gefängnis bekommen…
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*(Ich berichtete damals über den Zwischenfall unter: https://almabu.wordpress.com/2011/06/15/6098/)