Die Legitimierung einer Steuerhinterziehung: Ich wehre mich dagegen, dass der Staat das sozio ökonomische Existenzminimum nicht steuerfrei hält

Eine fiktive Person sagt aus

Begründung für meine Steuerhinterziehungen

Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG)
sagt:
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert. In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
________
In meinem Fall, wurden bei mir Steuergesetze angewandt, die Verfassungswidrig waren; nämlich die Besteuerung des Existenzminimums.

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Da die Steuergesetzgebung sich nicht an Gesetz und Recht gehalten hat, sondern, mit der Besteuerung meines Existenzminimums, gegen das Grundgesetz verstoßen hat, habe ich Widerstand geleistet, weil eine andere Abhilfe nicht möglich war.
Denn auch als die Besteuerung des Existenzminimums als Verfassungswidrig erklärt wurde, hat kein Bürger auch nur einen Pfennig an Rückzahlung der gesetzeswidrig eingezogenen Steuern zurückbekommen.
Das Grundgesetz ist in jedem Fall maßgebender, als die Steuergesetze.
Dass die Steuergesetze Verfassungswidrig waren, wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Ja- und ich habe mich dagegen gewehrt, dass der Staat mir seit etwa 1966 jede Mark die ich verdient habe, grundgesetzwidrig besteuert hat.
Natürlich weiß ich, dass Gesetze, wie der § 20 GG, nur in das Grundgesetz geschrieben worden sind, damit die Seiten voll werden und sich kein Mensch, ohne bestraft zu werden, darauf berufen kann.
Daher musste ich mich heimlich gegen die Verletzung meiner Grundrechte wehren.
Ich habe daher seit 1970 Steuern hinterzogen.
Einmal dadurch, dass ich etwa 5 Jahre lang jede freie Stunde schwarzgearbeitet habe und dann ab 1977 als selbständiger Handwerksmeister.

Naja- wie viel hatte mir der Staat denn nun grundgesetzwidrig an Steuern abgenommen in den ganzen Jahren?
Das konnte ich unmöglich genau ermitteln.

Also habe ich mich auch in diesem Fall so verhalten, wie sich der Staat mir gegenüber verhalten hätte:
Ich habe geschätzt.

anonym


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