Osama bin Laden ist tot. Er ist von einem US-Killerkommando gezielt getötet worden. Die Bürger der USA jubeln auf den Straßen, der amerikanische Präsident hat der Gerechtigkeit Genüge getan. Die Uno (Vereinte Nationen) begrüßen die Tötung des Terrorpaten. Sogar unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel von der christlich demokratischen Union (CDU) erklärt, dass sie sich freut, dass Bin Laden getötet wurde.
Da stellen sich doch einige Fragen. Darf man sich freuen, dass jemand getötet wurde? Gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Hinrichtung? Wieso gibt es kein Bild der Leiche? Warum wurde diese umgehend auf offener See bestattet? Darf man der US-Regierung blind vertrauen, wenn sie uns versichert Bin Laden getötet zu haben? Handelt es sich bei der Leiche um Bin Laden?
Aber der Reihe nach. Die Bundeskanzlerin ist auf das Grundgesetz vereidigt. Dort heißt es im Artikel 1, dass die Menschenwürde unantastbar ist und die Gesetzgebung an das Grundgesetz gebunden ist. Schauen wir uns außerdem das Grundsatzprogramm der CDU mal an. Dort heißt es, dass die CDU für jeden offen steht und die Würde und Freiheit aller Menschen anerkennt. Des Weiteren sind die zehn Gebote von Gott in Form von Mose prophezeit worden. Gebot Nummer 5 besagt, dass man nicht töten soll. Diese Punkte verbieten die Freude über eine Tötung eines Menschen. Daher ist die Antwort ganz klar nein. Aktive Sterbehilfe wird abgelehnt, aber jemand gezielt zu töten dagegen wird begrüßt.
In einem Rechtsstaat gibt es keine Gesetze die die Liquidation legitimieren würde. Für Bin Laden existierte ein internationaler Haftbefehl. Aber es scheint kein Problem zu sein. Die USA definieren sich als Weltpolizei und exekutieren mal eben einen Verdächtigen. Einzig und allein Cem Özdemir von den Grünen erklärt, dass er sich einen Prozess gewünscht hätte. In diesem Fall wäre der internationale Gerichtshof in Den Haag zuständig gewesen. Auch in den USA gibt es Prozesse, die über Schuld oder Unschuld urteilen. Es gibt dort zwar die Todesstrafe, aber dieses Strafmaß wird durch ein Gericht festgelegt.
Es existiert ein Feindstrafrecht, das aber nirgendwo per Gesetz hinterlegt ist. Das Feindstrafrecht beschreibt Verbrecher, die für staatenlos erklärt werden und sämtliche bürgerlichen Rechte verwirkt haben. Im Mittelalter galten diese Personen als vogelfrei, was bedeutete, dass die Tötung dieser Personen straffrei blieb. Speziell Deutschland hat schlechte Erfahrungen mit dem Feindstrafrecht gemacht. Damals erklärte der Nationalsozialismus, in Form von Adolf Hitler, u. a. Juden als Volksschädlinge, für sie galten die Gesetze der deutschen Volksgemeinschaft nicht mehr. So konnte die Gestapo diese Personengruppe jederzeit in Schutzhaft nehmen und in Konzentrationslager sperren. Das Lager Guantanamo kann ebenfalls als eine Form des Feindstrafrechts betrachtet werden, denn dort werden hunderte Personen ohne Haftbefehl, ohne Anklage und ohne Prozess dauerhaft eingesperrt.
Das Grundgesetz beschützt nicht nur die Gesellschaft und Staat vor dem Verbrecher, sondern auch umgekehrt. Es schützt den Verbrecher vor der Willkür des Staates und den Racheakten der Bürger. Nun könnte man argumentieren, dass die USA sich im Krieg mit El Kaida befanden und somit das Kriegsrecht gelte. Aber auch in einem Krieg gibt es Regeln, die nach dem zweiten Weltkrieg angepasst und in Form der Genfer Konventionen festgelegt wurden. Demnach dürfen Soldaten, die sich ergeben haben, nicht getötet werden. Die US-Regierung hat nun dargelegt, dass Bin Laden keine Waffe getragen hat. Offen bleibt die Frage, ob Bin Laden sich ergeben hat.
Das Programm „Das Erste“ hat in der Sendung Monitor vom 05.05.2011 darüber berichtet, wie ein Rechtstaat seine Grenzen aufweicht. Prof. Joachim Wolf vom Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht sagt in diesem Bericht: „Diese gezielte Tötung war illegal, sie lässt sich mit Kriegsvölkerrecht, mit humanitärem Völkerrecht als Kriegshandlung, kämpferische Maßnahme im Zusammenhang, im konkreten Zusammenhang eines Konfliktgeschehens nicht rechtfertigen. Das reduziert die ganze Geschichte auf eine Exekutionsmaßnahme.“
Der Wahrheitsgehalt der Informationen von der US-Regierung darf im Allgemeinen bezweifelt werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass Informationen aus Lügen bestehen. Ich erinnere an den US Außenminister Powell bei den Vereinten Nationen im Jahr 2003, als eindeutige Beweise für Massenvernichtungswaffen im Irak vorgelegt wurden. Es stellte sich heraus, dass diese Beweise Fälschungen waren. Dazu ein altes Sprichwort: Wer einmal lügt, dem traue nicht, auch wenn er die Wahrheit spricht. Ob es sich im Fall Bin Laden um die Wahrheit handelt, wird nicht bewiesen werden können. Somit muss jeder für sich den Wahrheitsgehalt beurteilen.
Es gibt Hinweise im Internet, dass Bin Laden schon beinahe zehn Jahre tot sein soll. Tatsächlich soll Bin Laden bereits am 16.12.2001 aufgrund seines Nieren- und Leberleiden verstorben sein. Er hatte Hepatitis C und musste regelmäßig zur Dialyse. Am 26.12.2001 soll eine arabische Zeitung über seine Beerdigung berichtet haben. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Berichte darüber, dass Bin Laden bereits seit 2001 tot sein soll. So hat auch die Bild Zeitung 2009 dieses Thema aufgegriffen. Glaubt man diesen Berichten, so hat die US-Regierung ihn nur virtuell am Leben gelassen, damit sie immer wieder einen Grund hatten, Angst und Schrecken zu verbreiten. Offensichtlich brauchte man aber jetzt unbedingt eine Erfolgsmeldung, um von den innenpolitischen Problemen abzulenken.
Auffällig ist zudem, dass die Botschaften von Bin Laden, bis 2001 regelmäßig im Fernsehen waren. Seit 10 Jahren gibt es aber keine Botschaften und somit kein Lebenszeichen mehr.
Damit keine falsche Gedanken aufkommen. Ich rege keinerlei Sympathien für den ehemaligen Terrorpaten, der für den Tod von mehreren tausend Menschen verantwortlich sein soll. Aber es gibt einem nicht das Recht, über das Leben eines Menschen zu richten. Ja, ich bin auch gegen die Todesstrafe. Wer soll denn entscheiden, ab wie viel Toten ein solches Killerkommando okay ist? Sind es 50, 100, 500 oder gar 1000 Mordopfer? Bis zu einer bestimmten Grenze von Opfern wird das Strafgesetz bemüht und ab dieser festgelegten Grenze hat der Mörder sämtliche Rechte verwirkt und darf für vogelfrei erklärt werden? Hinzu kommt, dass dieser Akt der vermeintlichen Gerechtigkeit Gegengewalt erzeugt. So heißt es folgerichtig in einem Lied von den Ärzten: „Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man dir das nicht erklärt?“
Zu erwähnen ist ein Interview von Barack Obama vom 09.05.2011: „Und ich denke, dass jeder, der zweifelt, dass ein Mann, der Massenmord auf unserem Boden beging, nicht das bekam, was er verdient hat, seinen Kopf untersuchen lassen sollte.“ Also bin laut Ferndiagnose nicht ganz klar im Kopf und damit unzurechnungsfähig.
Abschließend verweise ich auf den interessanten Artikel „The Phantom of the Osama“ im PI Magazin 17 vom 23.11.2004. Den Artikel hat seiner Zeit R@ZE geschrieben und u. a. thematisiert, dass die USA zunächst Bin Laden massiv gefördert und erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Feind erklärt haben. R@ZE schreibt nun auch für meinen Blog (globalinformations.de) und er hatte mich gefragt, ob ich einen Artikel für das PI Magazin schreiben möchte. Diesem Wunsch bin ich sehr gerne nachgekommen.
Liebe Grüße,
Dirk
Quellen:
http://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2011/05/2011-05-02-merkel-osama-bin-laden.html
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
http://www.grundsatzprogramm.cdu.de/doc/080215-grundsatzprogramm-kurz.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Feindstrafrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2007/05/bin-laden-ist-schon-lange-tot.html
http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2011/05/sie-konnten-die-luge-nicht-mehr.html
http://www.news.at/articles/0310/15/52245/uno-inspektoren-us-beweise-faelschungen
http://www.bild.de/politik/2009/al-qaida/ist-der-al-qaida-fuehrer-seit-jahren-tot-9724532.bild.html
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/0505/terror.php5