Es ist nicht bekannt, was die Masseneinwanderung nach Deutschland im Gesamten dem Steuerzahler kostet. Die Kosten fallen beim Bund, den Ländern und den Kommunen an, vielleicht ist es eine jährliche Gesamtsumme von 100 Milliarden Euro oder noch mehr. Zu finden ist eine Gesamtzahl nirgends, weil sie in vielen unterschiedlichen Haushaltspositionen beim Bund, den Ländern und den Kommunen gesplittert enthalten ist. Es sind nicht nur Geldleistungen, auch Unterkunft, Wohnungsbau, Betreuung, Verwaltung, Gesundheitsversorgung, Sicherheitskräfte, Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten etc. sind von dem Steuerzahler aufzubringen.
Ab und an stellt mal ein Abgeordneter der AfD eine kleine Anfrage zu Teilleistungen, sowie Herr Rene Springer. Er bat jetzt um Auskunft beim Bundesarbeitsministerium zu den Hartz-4 Leistungen und bekam sie diesmal auch. Die Leistungsansprüche für Ausländer betrugen von September 2018 bis August 2019 ca. 12,6 Milliarden Euro. 2007 lagen die Hartz-4 Leistungen für Ausländer noch bei 6,6 Milliarden Euro, somit erfolgte eine fast Verdoppelung der Kosten.
Die Gesamt-Hartz-4 Leistungen verringerten sich jedoch um 1,67 Milliarden Euro auf ca. 34,9 Milliarden Euro. Bei den deutschen Haushalten verringerten sich die Hartz-4 Leistungen von ca. 30 Milliarden Euro in 2007, auf ca. 22,1 Milliarden Euro in 2019. Das bedeutet ein Minus von 7,9 Milliarden bei den Deutschen und ein Plus von 6 Milliarden Euro bei den Ausländern. Wie viele Migrationshintergründler sich unter den Deutschen befinden, ist allerdings nicht bekannt oder wird nicht gesondert genannt.
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gehörten zu den Regelleistungsberechtigten im August 2019 rund 2 Millionen Ausländer. Im August 2007 waren es rund 1,3 Millionen gewesen. Die Zahl der deutschen Regelleistungsbezieher sank im gleichen Zeitraum von rund 5,8 Millionen auf rund 3,4 Millionen.
Von September 2018 und August 2019 gingen 6,1 Milliarden Euro Hartz-4 Leistungen an die 8 größten Asylherkunftsländer, davon ca. 3,6 Milliarden Euro an Syrer, ca. 840 Millionen Euro an Iraker und 810 Millionen Euro an Afghanen. An die Bürger von EU-Staaten wurden ca. 2,4 Milliarden Euro gezahlt.
Hartz-4 Leistungen werden jedoch nicht an noch nicht anerkannte Asylbewerber, Geduldete oder zur Ausreise verpflichtete Ausländer gezahlt. Diese Gruppen fallen unter die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz. Hier betrugen in 2018 die Bruttoleistungen ca. 4,9 Milliarden Euro und die Nettoleistungen ca. 4,7 Milliarden Euro. Nach der Asylanerkennung werden die Ausländer in das Hartz-4 System eingegliedert, es ist eine Verschiebung der Sozialleistungen, die zusätzlich noch etwas erhöht werden, von einem Steuertopf zu einem anderen Steuertopf. So hat alles seine Ordnung, nur der Steuerzahler bleibt immer der Gleiche…