Die Kirchen- und Religionssteuer

Die Kirchensteuer gibt es in Deutschland bereits lange. Sie hat für die christlichen Kirchen den Vorteil, dass sie nicht selbst die Einnahmen bei ihren Mitgliedern durchführen muss. Außerdem werden die Abgaben von den Mitgliedern direkt vom Lohn abgezogen und hören erst auf, wenn man offiziell aus Austreten tut aus der Religion.

Die Forderung nach der Religionssteuer

Der Chef der SPD-Fraktion (Raed Saleh) im Berliner Abgeordnetenhaus fordert eine Religionssteuer. Er sprach sich gegen die Finanzierung von muslimischen Gemeinden aus dem Ausland aus, da dies eine Einflussnahme bedeutet. Die Religionssteuer würde so funktionieren wie die Kirchensteuer, nur mit dem Unterschied, dass jeder selbst auswählen kann, welche Religion er finanzieren will. Aber kann eine Religionssteuer ernsthaft die Gefahr lösen?

Ich bezweifel sehr, dass eine Religionssteuer die Lösung sein wird. Die Gefahr bei der Idee besteht besonders darin, wenn die unterschiedlichen Religionen um den Einfluss beim Staat wettern – was sie in der Gegenwart bereits tun. Ausländische Finanzierung ist dann immer noch möglich, sie müsste wie in Österreich eingeschränkt bis verboten werden. Gegen eine Religion wird es sich nicht durchsetzen lassen, weil es, wenn dann gegen alle gelten muss, um verfassungskonform zu bleiben.

Bei der Abschaffung der Kirchensteuer beklagen die Verteidiger, dass dadurch viele Kinderheime, Krankenhäuser usw. geschlossen werden müssten. Da die Kirchen mit der Kirchensteuer solche sozialen Einrichtungen mitfinanzierten. Ohne Kirchensteuer können selbstverständlich die Einnahmen sinken. Möglicherweise könnten die Kirchen trotzdem ihre sozialen Einrichtungen finanziert bekommen. Sie müssten direkt zu ihren Mitgliedern gehen, um Spenden und sonstige Unterstützung werben in der Gesellschaft.

 


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