Die Kirche und deren gelebte Barmherzigkeit

Screenshot, Webseite des

Screenshot, Webseite des “St. Vinzenz-Hospitals”

Mit Fassungslosigkeit und Entsetzen rea­giert die deut­sche Öffent­lich­keit auf scho­ckie­rende Nachrichten aus Köln: zwei in katho­li­scher Trägerschaft befind­li­che Krankenhäuser hat­ten im Dezember letz­ten Jahres gegen­über einer ver­ge­wal­tig­ten Frau eine gynä­ko­lo­gi­sche Untersuchung zur Spurensicherung abge­lehnt.

Wie vor kur­zem bekannt gewor­den ist, war eine 25jährige Frau auf einer Party mit K.O.-Tropfen betäubt wor­den und erst einen Tag spä­ter auf einer Parkbank in Köln wie­der zu sich gekom­men. Sie konnte sich ledig­lich noch daran erin­nern, dass sie sich zuletzt an einer Straßenbahnhaltestelle befun­den hatte. Die Frau wurde dann von einer Kölner Notärztin behan­delt, für die sich wäh­rend der Behandlung der Verdacht bestä­tigte, dass nach der Verabreichung der Tropfen eine Vergewaltigung statt­ge­fun­den hatte.

Zwischen der ver­ge­wal­tig­ten Frau und der Ärz­tin wurde über die Tat und auch über eine mög­li­che Schwangerschaft gespro­chen. Die Ärz­tin ver­schrieb die “Pille danach” und nahm Kontakt zu den Kölner Krankenhäusern St. Vinzenz-Hospital in Köln-Nippes und dem Heilig-Geist-Krankenhaus in Köln-Longerich auf, um eine gynä­ko­lo­gi­sche Untersuchung in die Wege zu lei­ten und um Tatspuren zu sichern. Beide Krankenhäuser lehn­ten die Untersuchung jedoch über­ein­stim­mend mit der Begründung ab, dass bei einer sol­chen Untersuchung über die “Pille danach” auf­ge­klärt wer­den und ein Rezept aus­ge­hän­digt wer­den müsse. Dies sei mit christ­li­chem Gedankengut nicht ver­ein­bar und seit meh­re­ren Monaten sei den Ärz­ten von den Klinikleitungen des­halb eine gynä­ko­lo­gi­sche Untersuchung zur Beweissicherung unter­sagt. Selbst der Hinweis, dass eine Beratung über einen Schwangerschaftsabbruch und die Verschreibung der “Pille danach” bereits erfolgt sei, brachte die Krankenhausärzte nicht zum Einlenken. Sie lehn­ten jeg­li­che Hilfestellung für die über­fal­lene und ver­ge­wal­tigte Frau ab, die irgendwo anders um Hilfe nach­su­chen sollte.

Die Moral des Wachhundes

Die Beratung über einen mög­li­chen Schwangerschaftsabbruch, auch nach einer Vergewaltigung, ent­spre­che nicht den ethi­schen und moral­theo­lo­gi­schen Grundsätzen der katho­li­schen Kirche, erklärte spä­ter ein Sprecher des von dem bekann­ten Kardinal Meisner geführ­ten Bistums Köln. Beide Krankenhäuser sind im Zuständigkeitsbereich die­ses Kardinals, eines reli­giö­sen Hardliners, der sich selbst als “Wachhund” der Kirche bezeich­net, gele­gen.

Eine den katho­li­schen Grundsätzen ent­spre­chende Verordnung war im November 2012 vom für die betrof­fe­nen Krankenhäuser zustän­di­gen “Ethikrat” erlas­sen wor­den. Ärzte, die – dem hip­po­kra­ti­schen Eid und ihrem Gewissen fol­gend – gegen diese Regeln ver­sto­ßen, müs­sen mit ihrer frist­lo­sen Kündigung sei­tens der Krankenhausleitung rech­nen. Eine Ärz­tin, die in einem ähn­li­chen Fall gegen die “ethi­schen” Richtlinien ver­sto­ßen haben soll, soll umge­hend ent­las­sen wor­den sein, was die Krankenhausleitungen jedoch bestrei­ten.

Da stellt sich dann aller­dings die Frage nach dem Klima inner­halb der von Kardinal Meisner ver­ant­wor­te­ten Erzdiözese Köln und den dor­ti­gen katho­li­schen Einrichtungen – ein Klima der Intoleranz gegen­über Notleidenden alle­mal, wie sich am Beispiel der ver­ge­wal­tig­ten Frau gezeigt hat, aber womög­lich auch ein Klima der Einschüchterung gegen­über den dort im Gesundheitswesen Tätigen?

Aufklärung ohne jeg­li­che Einschränkung sowohl hin­sicht­lich der Hilfeverweigerung als auch hin­sicht­lich des Drucks auf die Mitarbeiter durch die staat­li­chen Aufsichtsorgane ist drin­gend erfor­der­lich. Katholische Institutionen leis­ten von allein kei­ner­lei rele­vante Aufklärung, man denke nur an die Missbrauchsopfer und die neu­er­dings “ver­schwun­de­nen” Akten.

In die bun­des­weite Kritik gekom­men, ist plötz­lich von katho­li­scher Seite von “Missverständnissen” die Rede, wobei tat­säch­lich jedoch unab­hän­gig von­ein­an­der die Ärzte in zwei ver­schie­de­nen Krankenhäusern die­selbe Aussage getä­tigt haben, so dass man davon aus­ge­hen muss, dass der Hinweis auf “Missverständnisse” ledig­lich der Verschleierung der Tatsachen und der neuen Dienstanweisung die­nen soll.

Die in Köln ver­ge­wal­tigte Frau bekam in den bei­den katho­lisch geführ­ten Krankenhäusern keine Hilfe. Sie fand dann spä­ter nach wei­te­rem quä­len­den Suchen ein ande­res Krankenhaus, in dem sie gynä­ko­lo­gisch unter­sucht wurde.

Die Notärztin Irmgard Maiworm, die die Frau als erste behan­delt hat, hat in einem Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger geäu­ßert: “Mit dem Hinweis auf Moral wird einer Frau, die wahr­schein­lich mehr­fach trau­ma­ti­siert ist, Hilfe ver­wei­gert. Welche Moral ist das?” Die Ärz­tin wirft den Krankenhäusern vor, die junge Frau erneut zum Opfer gemacht zu haben und resü­miert: “Ich finde das mensch­lich sehr befremd­lich. Es ent­täuscht mich sehr.”

Katholisch: Nur rela­tive Menschlichkeit

“Menschlich sehr befremd­lich”, so wird jeder anstän­dige Mensch in Deutschland das emp­fin­den, was in Köln pas­siert ist. Aber ver­wun­der­lich ist es nicht, ste­hen die Krankenhäuser doch unter katho­li­scher Leitung. Es geht eben nicht um “Menschlichkeit” schlecht­hin, son­dern allen­falls um eine Relativierung von “Menschlichkeit” – um “katho­li­sche Menschlichkeit”. Bekannt ist, dass in die­sen Kreisen die ideo­lo­gi­sche Korrektness im Vordergrund steht und auch “Moral” nur nach Maßgabe des Katechismus und der kirch­li­chen Lehrmeinung beacht­lich ist. Oder sollte – noch wei­ter­ge­hend rela­ti­viert – im Erzbistum Köln nur die “Moral eines Wachhundes” gel­ten?

Pro famila hat vor weni­gen Tagen erklärt, dass man aus der bun­des­wei­ten Beratungstätigkeit wisse, dass katho­li­sche Krankenhäuser in see­li­scher Not befind­li­che Frauen regel­mä­ßig weg­schick­ten, wenn sie die “Pille danach” ver­lang­ten, obwohl es auf eine schnelle Einnahme ankomme. Der Vorgang in Köln ist wohl kein Einzelfall son­dern Praxis von Einrichtungen, die in die katho­li­sche Ideologie ein­ge­bun­den sind. Allerdings wird aus Köln wird bereits jetzt ein wei­te­rer ähn­li­cher Vorfall bei dem­sel­ben Krankenhausträger gemel­det.

Bundesweit Hilfeverweigerungen üblich

Die Angaben von Pro famila bestä­tigte indi­rekt gegen­über dem Berliner “Tagesspiegel” ein Sprecher des Erzbistums Berlin. Auch nach einer Vergewaltigung, wenn die geschun­dene Frau fürchte, schwan­ger zu wer­den, wird die “Pille danach” in katho­li­schen Krankenhäusern nicht gege­ben oder ver­schrie­ben, da dies als ein Fall von Abtreibung gelte und die Einnahme von Verhütungsmitteln zur Verhinderung einer Schwangerschaft den moral­theo­lo­gi­schen Grundsätzen der katho­li­schen Kirche wider­spre­che.

Dabei wird aller­dings ver­schwie­gen, dass die “Pille danach” die Befruchtung der Eizelle aus­schlie­ßen soll, so dass eine Gleichsetzung mit einer Abtreibung völ­lig ver­fehlt ist. Es bleibt somit nur die Feststellung: Eine ver­quere “Lebensideologie” soll durch­ge­setzt wer­den – dabei wird mit fal­schen Begriffen han­tiert; die Situation und die see­li­sche Notlage der miss­brauch­ten Frau spie­len für die Ideologen keine Rolle.

Demütigung ver­ge­wal­tig­ter Frauen

Die Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete Ursula Heinen-Esser, NRW-Landesvorsitzende der von katho­li­schen Laien gegrün­de­ten Schwangerenberatung Donum Vitae, hat den Kölner Vorgang einen Skandal genannt. Es sei die Pflicht von Krankenhäusern, Vergewaltigungsopfern jeg­li­che Hilfe zukom­men zu las­sen, was auch die “Pille danach” und das Beratungsgespräch mit ein­schließe. Frau Heinen-Esser wies dar­auf hin, dass bis vor zwei Monaten die Praxis in katho­li­scher Trägerschaft ste­hen­der Krankenhäuser prag­ma­ti­scher gewe­sen sei und nannte es eine wei­tere Demütigung “für betrof­fe­nen Frauen und einen Schutz der Täter, wenn die Spuren nicht gesi­chert wür­den.” Die Grenze des der Gesellschaft Zumutbaren ist in Köln durch die reli­giö­sen Hardliner ein­deu­tig über­schrit­ten; in ihrer Verblendung regis­trie­ren aber weder dies noch dass auch die Mehrheit ihrer Religionsangehörigen sich mit Schaudern von ihnen dis­tan­ziert.

An ihren Werken sollt Ihr sie erken­nen…

Träger der betrof­fe­nen Krankenhäuser ist die Ordensgemeinschaft der Cellitinnen zur hl.Maria, die bis auf das 13. Jahrhundert zurück­geht.

In den Mitteilungen der Ordensgemeinschaft ist, wie das bei der­ar­ti­gen Gemeinschaften so üblich ist, bom­bas­tisch von einer “leben­di­gen Liebe zu Gott und zu den Mitmenschen” die Rede und auch vom “selbst­lo­sen Einsatz für den Nächsten”. In der Ordenssatzung heißt es: “Der unse­rer Gemeinschaft auf­ge­tra­gene Dienst ist die Ausübung der Werke der Liebe und Barmherzigkeit.” Leitmotiv sind “Grundwerte als Fundament für unsere Arbeit”, wie sie auf ihrer Website mit­tei­len. Sie wol­len einen “Dienst für Gott und die Menschen, ins­be­son­dere für die Kranken, Alten und Notleidenden” leis­ten.

So ihre Worte – ihre Taten spre­chen aber, wie das aktu­elle Beispiel aus Köln zeigt, eine andere Sprache.

Problem der Ordensgemeinschaft ist seit Jahrzehnten das weit­ge­hende Ausbleiben von Ordensnachwuchs und die damit ein­her­ge­hende Über­al­te­rung der Nonnen, was seit den 1960er Jahren einen dra­ma­ti­schen Umfang ange­nom­men hat. Seitdem wur­den des­halb in erheb­li­chem Umfang Einrichtungen geschlos­sen, zusam­men­ge­legt oder in neue Strukturen über­führt. Insbesondere die sozial-karitative Tätigkeit wurde in neuer Trägerschaft mit “kom­pe­ten­ten welt­li­chen Mitarbeitern”, wie die Ordensgemeinschaft mit­teilt, fort­ge­führt, so dass ein “wich­ti­ger Beitrag zur Gesundheitsversorgung” geleis­tet wer­den könne.

Die Cellitinnen wer­ben damit, dass sie die medi­zi­ni­sche Grundversorgung in bestimm­ten Regionen, dar­un­ter auch in Köln-Nord, gewähr­leis­ten. Und hier liegt – neben der skan­da­lö­sen Unbarmherzigkeit gegen­über not­lei­den­den Frauen – das gesell­schaft­li­che Problem:

Allein in Nordrhein-Westfalen wer­den etwa 70 Prozent der Krankenhäuser von kirch­li­chen Trägern betrie­ben, (50 Prozent von katho­li­schen und 20 Prozent von evan­ge­li­schen Trägern). Die Finanzierung erfolgt nicht etwa durch Orden oder die Kirchen, son­dern es fin­det eine “duale Finanzierung” statt: die Finanzierung von Investitionen erfolgt durch den Staat (über das all­ge­meine Steueraufkommen), die der lau­fen­den Kosten durch die Sozialversichertengemeinschaft, Pflegeversicherungen und Zahlungen der Patienten. Finanziert wird somit voll­stän­dig durch Staat und Gesellschaft – und nicht durch die Religionsgemeinschaften. Weit ver­brei­tet ist in Deutschland jedoch noch die gegen­tei­lige Auffassung, der die Kirchen und Orden wohl­weis­lich aus Eigeninteresse nicht öffent­lich ent­ge­gen­tre­ten.

Gesellschaftliche Finanzierung von Dogmatikern?

Das skan­da­löse Ereignis von Köln gibt mit Anlass, diese Finanzierung zu über­den­ken. Es ist nicht hin­nehm­bar, dass von der gesam­ten Gesellschaft finan­zierte Einrichtungen der medi­zi­ni­schen Grundversorgung auf­grund ideo­lo­gi­scher Voreingenommenheit ihrer Betreiber und Führungskräfte hil­fe­su­chende Kranke und Notleidende ohne Hilfeleistung abwei­sen und es zudem ableh­nen, zur Aufklärung von Straftaten, wie in Köln nach einer Vergewaltigung, not­wen­dige Untersuchungen vor­zu­neh­men.

Eine andere Auffassung: Lukas 10, 25-37

Was die Wirkung des Vorgangs von Köln nach innen, in die Religionsgemeinschaft der Katholiken angeht, so ist es hohe Zeit, dass die Kirchenmitglieder deut­lich Stellung neh­men. Das Zentralkomitee der deut­schen Katholiken hat im Jahr 1995 “Barmherzigkeit” als eine “Grundfunktion der Kirche” bezeich­net: “Die Glaubwürdigkeit der Kirche wird abhän­gig von der geleb­ten Barmherzigkeit.”

Das Ereignis von Köln hat diese Glaubwürdigkeit wei­ter erschüt­tert – Barmherzigkeit jeden­falls sieht für jeden mit Empathie aus­ge­stat­te­ten Menschen völ­lig anders aus. Das Kölner Vorkommnis ist kein Beispiel für das Handeln eines “barm­her­zi­gen Samariters” der heu­ti­gen Zeit, son­dern eine aktu­elle Variante des­sen, dass die, die sich in Worten und Über­zeu­gung für beson­ders gott­ge­fäl­lig hal­ten, in und mit ihren Taten den not­lei­den­den Menschen unbarm­her­zig allein las­sen.

Politische Stellungnahmen

Den ers­ten Äuße­run­gen aus der Politik zufolge scheint eine Bereitschaft zur Aufklärung des Vorkommnisses von Köln und zu dar­aus fol­gen­den poli­ti­schen Schritten vor­han­den zu sein:

Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach nannte den Vorgang ”hart­her­zig und erbar­mungs­los” und for­derte für den Wiederholungsfall eine Über­prü­fung, ob eine gynä­ko­lo­gi­sche Notfallbetreuung über­haupt noch in katho­li­schen Krankenhäusern statt­fin­den solle.

Die lai­zis­ti­schen Linken for­dern, dass “die Politik auf­hö­ren müsse, soziale Aufgaben an den Klerus abzu­ge­ben und dass katho­li­sche Einrichtungen nicht Träger von Krankenhäusern sein dürf­ten, wenn sie nicht in der Lage sind, eine ver­fas­sungs­ge­mäße medi­zi­ni­sche Versorgung sicher­zu­stel­len.

Die lai­zis­ti­sche Humanisten in den Piraten bewer­ten das Ereignis von Köln als einen Verstoß gegen Menschenrechte und for­dern von den staat­li­chen Stellen in NRW eine Aufklärung der Angelegenheit und ent­spre­chende Konsequenzen.

Seitens der Grünen sind ein­deu­tige Stellungnahmen abge­ge­ben und das Verhalten der Cellitinnen ist ver­ur­teilt wor­den. Sylvia Löhrmann (Grüne), stell­ver­tre­tende Ministerpräsidentin von NRW, hat die Abweisung der Frau durch die katho­li­schen Krankenhäuser als skan­da­lös und als Verstoß gegen die Menschlichkeit bezeich­net; die nord­rhein­west­fä­li­sche Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat wei­tere Untersuchungen auch auf ein mög­li­cher­weise straf­recht­lich rele­van­tes Verhalten der Krankenhausmitarbeiter hin ange­kün­digt und will auch einen mög­li­chen Verstoß gegen den Versorgungsauftrag der Krankenhäuserprü­fen. Taten müs­sen aber fol­gen: Die Grünen in NRW for­dern zudem die Entziehung von Betriebserlaubnissen für Krankenhäuser, wenn diese sich dem Recht auf Erste Hilfe ent­zie­hen. Und die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin der Grünen für Arbeitnehmerangelegenheiten, schließ­lich hat gefor­dert, dass das kirch­li­che Arbeitsrecht ins­ge­samt auf den Prüfstand und neu geord­net wer­den müsse.

Hinsichtlich der Gründe für die vor etwa zwei Monaten vor­ge­nom­mene Verschärfung des katho­li­schen Kurses, auf die die CDU-Abgeordnete Heinen-Esser hin­ge­wie­sen hat, wer­den ver­schie­dene Auffassungen geäu­ßert.

Die TAZ weist dar­auf hin, dass von man­chen Beobachtern die Reaktion der bei­den Krankenhäuser mit einer Sendung des rechts­ka­tho­li­schen Senders Gloria TV aus dem Februar letz­ten Jahres in Verbindung gebracht wird. Gloria TV hatte über Testerinnen von “Lebensschützern” berich­tet, die sich als angeb­lich Vergewaltigte ver­meint­li­chen Rat hol­ten und fest­ge­stellt hat­ten, dass Ärzte in katho­li­schen Notfallambulanzen Frauen mit der “Pille danach” ver­sorg­ten. Danach wur­den diese Ärzte und die betrof­fe­nen Krankenhäuser dann gegen­über dem Klerus denun­ziert.

Verspekuliert

Dies mag hier eine Rolle gespielt haben, obwohl von der zwi­schen Februar 2012 und der Ände­rung der “Ethikrichtlinien” der Cellitinnen im November 2012 ver­stri­che­nen Zeit her ein sol­cher Zusammenhang eher aus­ge­schlos­sen erscheint. Womöglich hat aber man­cher in katho­li­schen Kreisen und bei den Cellitinnen die Debatte um die Legalisierung von Knabenbeschneidungen falsch bewer­tet und wähnt reli­giöse Auffassungen in Gesellschaft und Politik im Aufwind, in deren Windschatten dann eigene Positionen ver­schärft und all­ge­mein durch­ge­setzt wer­den sol­len. Wer dar­auf spe­ku­liert haben sollte, kann aber bereits jetzt an den ers­ten öffent­li­chen Reaktionen abse­hen, dass er sich gehö­rig ver­spe­ku­liert hat.

Den bis­he­ri­gen Bekundungen der Politiker müs­sen aber Taten fol­gen. Pro famila hat alsKonsequenz aus der men­schen­ver­ach­ten­den Behandlung der ver­ge­wal­tig­ten Frau durch die Ärzte der bei­den Krankenhäuser gefor­dert, die “Pille danach” rezept­frei zu stel­len, damit Frauen nach einer Vergewaltigung einen schnel­len und unkom­pli­zier­ten Zugang dazu hät­ten, um eine Schwangerschaft auf­grund der Vergewaltigung zu ver­hin­dern. Dies könnte eine mög­li­che Konsequenz aus dem Kölner Vorfall sein.

Strukturelle Konsequenzen zie­hen

Wenn ein katho­li­sche Krankenhausträger auf­grund sei­ner ideo­lo­gi­schen Vorgaben nicht bereit sind, “einen aus auf­ge­klär­ter Sicht moder­nen Standard im Rahmen sei­ner medi­zi­ni­schen Betreuung von Menschen zu akzep­tie­ren, dann darf ihm keine Verantwortung für öffent­li­che und staat­lich finan­zierte Einrichtungen über­tra­gen wer­den.” Dieser aktu­ell erho­be­nen Forderung des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) ist unbe­dingt zuzu­stim­men.

Hierüber eine all­ge­meine gesell­schaft­li­che Debatte zu füh­ren tut not. Unabdingbar aber ist auch die ver­tiefte Aufklärung über die Finanzierung kirch­li­cher Gesundheitseinrichtungen aus Steuermitteln und Versichertenbeiträgen, damit die gesamte Gesellschaft weiss, wor­über zu ver­han­deln sein wird und was zu ver­än­dern ist.

Nach Köln gilt: es kann nicht wei­ter hin­ge­nom­men wer­den, dass reli­giöse Minderheiten der Mehrheitsgesellschaft ihre ideo­lo­gi­schen Konstrukte auf­zwin­gen und aus einer ideo­lo­gisch begrün­de­ten Haltung mensch­li­ches Leid und mensch­li­che Not igno­rie­ren. Zwar mag die katho­li­sche Kirche von ihren Mitgliederzahlen noch eine beacht­li­che Größe dar­stel­len, sub­stan­ti­ell ist sie aber mino­ri­tär, da ihre wesent­li­chen Glaubenssätze von den eige­nen Mitgliedern nicht mehr geteilt wer­den. Und bei der Beurteilung, wel­che Maßnahmen nach Vergewaltigungen ethisch erlaubt sein sol­len, steht die kirch­li­che Lehrmeinung völ­lig im Abseits. Einer Umfrage aus dem Jahr 2006 zufolge spre­chen sich 90,2 % aller Deutschen dafür aus, dass Frauen nach einer Vergewaltigung einen Schwangerschaftsabbruch vor­neh­men kön­nen sol­len, ledig­lich eine abso­lute Minderheit von 9,8 % ist dage­gen. Hierzu zählt wohl auch der katho­li­sche Klerus. Und bei der “Pille danach” geht es nicht ein­mal um einen Schwangerschaftsabbruch, son­dern um das Verhindern einer Schwangerschaft. Die katho­li­sche Religion hat kaum noch Über­zeu­gungs­kraft in die Gesellschaft hin­ein; diese Ideologie ist im Schwinden begrif­fen.

Kirchliche Einrichtungen auf den Prüfstand

Konsequenzen zu zie­hen gilt umso mehr, als die kirch­li­chen Träger mit­hilfe von Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen eine öffent­li­che Aufgabe wahr­neh­men. Wer sich dem ent­zie­hen und reli­giöse Propaganda für seine Ideologie machen will, mag dies tun. Im Gegensatz zu den “Gottesstaaten” ist in Deutschland Meinungs- und auch Religionsfreiheit garan­tiert. Aber der hat im öffent­li­chen Gesundheitswesen – bei der Grundversorgung – nichts zu suchen.

Das alles muss auf den Prüfstand – und zwar jetzt, bevor noch mehr Menschen einer Ideologie wegen lei­den müs­sen.

Walter Otte

[Erstveröffentlichung: hpd]

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