So schnell kann es gehen. Da kommt das zweite Minimonster in die Schule und promt sitzt Mutter in der Schulkonferenz.
Kaum ist nun das Mittelminimonster in der Schule, befindet sich Mutter in „Amt und Würde“ in der Schulkonferenz. Wie ich zu dieser „Ehre“ kam, war eher ein Unfall, denn gewollt. Wir alle wissen doch aus unserer eigenen Schulzeit, dass man bei der Verteilung von wichtigen Aufgaben nie – aber auch wirklich nie – dem Lehrer in die Augen sehen darf. Dies wird in der Regel als unausgesprochene Zustimmung gewertet. Pech für den, der es vergisst!Als die Frage, wer denn aus der Elternpflegschaft für den Sitz des Vorsitzenden kandidieren würde im Raum stand, und nur eine Mutter dazu bereit war, hob ich unabsichtlich meinen bis dahin vorbildlich gesenkten Kopf. „Ah, Frau E., wie schön, dass sie sich aufstellen lassen.“ Ich schluckte. So war das nicht geplant. Zustimmend hoben alle anderen Mütter und Väter plötzlich ihren gesenkten Kopf und – schwups – stand mein Name an der Tafel. So kann es kommen. Aber ich hatte noch die Chance, dass mich keiner wählt und so kreuzte ich die Finger, hoffend und bangend.
Und dann kam alles anders. Statt der üblichen zwei Wahlgänge für den Vorsitzenden und den Stellvertreter wählten wir nur einmal. Die Person mit den meisten Stimmen erhielt den Vorsitz und ich wurde Stellvertretung.
Auf der Schulpflegschaftssitzung dachte ich mir dann: Wenn schon ein Amt, dann auch eines, wo es die besten Geschichten zu hören gibt! Also ließ ich mich zusätzlich in die Schulkonferenz wählen. Wenn schon, denn schon! Außerdem habe ich eine blütenreine Weste, was Doktorarbeiten und sonstige wissenschaftliche Publikationen angeht - es braucht also niemand Angst haben, dass ich in zwei oder drei Monaten mein Amt niederlegen muss. Außerdem arbeiten wir ehrenamtlich - Nebeneinkünft müssen somit nicht offengelegt werden.
Elternmitwirkung in der Schule sollte nicht unterschätzt werden. Mitgewirkt habe ich ehrenamtlich bisher auch schon, nur ohne Stimmberechtigung bei den wirklich wichtigen Entscheidungen. Nimmt man es genau, wird man als Elternteil eines schulpflichtigen Kindes laut Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Artikel 10 Absatz 2) sogar dazu aufgefordert, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken. Die Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und auf den weiterführenden Schulen auch der Schülerinnen und Schüler ist ein sinnvolles Organ, um seinen eigenen Sachverstand und seine Ideen in die Schule mit einzubringen.
So kurz nach der Bundestagswahl fühlte ich mich ja quasi auch ein wenig geschmeichelt, meinen Namen auf den Wahlzetteln und hinterher im Protokoll zu lesen. Jetzt kommt nur noch die Elternpflegschaftssitzung im Kindergarten. Einmal am Hebel der Macht, könnte ich mich doch hier auch noch aufstellen lassen – und dann kräftig im Kindergarten aufräumen!
Mehr Infos zur Elternarbeit in Schulgremien finden Sie auf der Seite des Nordrhein-Westfälischen Schulministeriums.