Die Inhalte der Ausbildung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau

Erstellt am 26. April 2011 von Flatpack
Was ursprünglich mal als kleiner Nebenjob, den jeder beliebig ausüben konnte, begann, wurde im Laufe der Zeit zu einem seriösen Beruf. Seit 2008 dürfen die Tätigkeiten des Versicherungsvermittlers nicht mehr ohne den Nachweis der entsprechenden Sachkunde ausgeübt werden. Im Klartext heißt das, eine Ausbildung ist fällig und auch die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung durch die IHK ist Pflicht. Diese geht einher mit der Erteilung einer Registernummer und dem Eintrag in das Versicherungsvermittlerregister.