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Eine Radfahrerin war in Schleswig Holstein unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Nun entschied ein Gericht, dass sie aufgrund des fehlenden Helms eine Mitschuld an ihren Verletzungen trägt. Demnächst muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob ein Fahrradfahrer schuldhaft handelt, wenn er ohne Kopfschutz fährt.
Die Radfahrerin aus Schleswig Holstein hält sich an alle Verkehrsregeln. Sie hört weder Musik, noch fährt sie auf der falschen Straßenseite. Die Polizei stellt später fest, dass ihre Aufmerksamkeit nicht eingeschränkt war. Ihre Strecke zur Arbeit beträgt gerade mal 350 Meter und trotzdem geschieht das Unglück. Ein Autofahrer im Parkverbot steht in einer Rechtskurve und öffnet unvermittelt die Autotür. Die Radlerin hatte keine Chance, stürzt auf den Hinterkopf und bricht sich den Schädel. Es wirkt wie eine klare Sache, denn der Autofahrer verhält sich grob fahrlässig.
Zu aller Uberraschung hat das Oberlandesgericht im Juni 2013 in Schleswig eine andere Auffassung. Es urteilt im Namen des Volkes, dass die Radlerin eine Teilschuld zu tragen hat. Doch sie tat nichts Verbotenes. Vier Monate lang hat sie anschließend nicht arbeiten können und wird gesundheitlich immer angeschlagen bleiben. Die Begründung des Gerichts fällt einfach aus: Die Radlerin trug keinen Fahrradhelm! 20 % Mitschuld muss sie sich anrechnen lassen Weiter argumentiert das Oberlandesgericht: Auch wenn es hierzulande keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gäbe, sei das Anlegen eines Helms eine Maßnahme, die ein ordentlicher und verständlicher Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Die Frau, die heute mit 61 Jahren nicht mehr riechen und schmecken kann, ist nun vor den Bundesgerichtshof gezogen und hofft auf ein positiveres Urteil.
Dieses Urteil ist ein Schlag gegen die Radfahrer und fernab jeder Realität. Hierzulande tragen etwa 80 Prozent aller erwachsenen Radler keinen Fahrradhelm. Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts sind diese also unordentlich und unvernünftig. Mich macht dieses Urteil sprachlos, denn eine Helmpflicht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Ich zweifel auch an dem Sinn, sollte es zu einer solchen kommen. Viele Fahrer haben 1985 schon das Mofas stehen lassen und griffen auf das Auto zurück, da sie keine Lust hatten, dass Styropor-Gerippe auf den Kopf zu schnallen. Folgt man der Argumentation des Gerichts, ist derjenige Mitschuld, der nicht anständig geschützt ist. Das kann nicht Sinn der Sache sein.