heute habe ich mal einen Schwank aus dem Leben. Vielmehr nicht ich, sondern die Frankfurter Rundschau . Beim ersten lesen könnte man ja meinen: super, keine Entschädigung vor Gericht, da muss die Versicherung zahlen. Irrtum, muss sie nicht. Es handelt sich bei der Straftat um einen einfachen Diebstahl und dieser ist in keiner Hausratversicherung versichert. Die Hausratversicherung ist aber wegen der Außenversicherung die einzige in Frage kommende Versicherung. Außerdem spielen noch 2 Gründe mit.
- Das Mitführen einer so hohen Geldsumme im Hausrat (auch wenn er in Form der Handtasche mobil ist) muss in fast jeder Hausratpolice gemeldet werden und dann würde die Prämie nach oben angepasst werden.
- Wenn es denn versichert gewesen wäre, stellt das alleine lassen der Handtasche eine grobe Fahrlässigkeit dar. Dieser Umstand ist ausreichend um den Versicherungsschutz zu versagen.
- Wir beantragen passenden Versicherungsschutz
- wir sorgen dafür, dass Ihr Bargeld im Hause abgesichert ist
- wir legen Ihr Vermögen sinnvoll an
- "Alles aus einer Hand".
Was wir aber nicht können, die grobe Fahrlässigkeit mit einkalkulieren, denn da streiken die Versicherer. Passende Hausratversicherungen finden Sie unter Abschluss online, genau hier. Oder rufen Sie mich einfach an!
Liebe Grüsse
Daira Bär