Wenn Du ein Grundstück kaufst, dauert es in der Regel nicht lange bis zu ein Schreiben vom zuständigen Finanzamt erhältst. Für den Kauf des Grundstücks fällt eine Grunderwerbsteuer an. Auch diese Steuer gehört mit zu den Baunebenkosten, die Du bei den Fertighaus Kosten berücksichtigen solltest.
Die Grunderwerbsteuer wird seit 2007 von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt. Vorher war sie bundesheinheitlich vorgegeben.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Die Steuer für den Grundstückserwerb wird fällig, wenn die Grundbucheintragung erfolgt ist. Wenn die Eintragung erst ein paar Monate nach dem Kauf erfolgt, musst Du Dir um die Steuer auch erst einmal noch keine Gedanken machen.
Interessant wird es für Dich, wenn Du das Grundstück nicht direkt oder über einen Makler, sondern über einen Bauträger erworben hast. In diesem Fall erhöht sich die Steuer erheblich. Das liegt dann häufig daran, dass der Kaufpreis im Notarvertrag den Hauspreis mit beinhaltet.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Grundlage für die Steuererhebung durch das Finanzamt ist der Kaufpreis, welcher im Notarvertrag festgehalten ist. Von diesem Kaufpreis wird dann der jeweilige Steuersatz des Bundeslandes berechnet.
Um auf den Grundstückserwerb über den Bauträger zurückzukommen: Auch wenn Du das Grundstück einzeln vom Bauträger kaufst und erst im Nachgang einen Vertrag über den Hausbau abschließt, kommst Du um die höhere Grunderwerbsteuer nicht herum. Es handelt sich hierbei finanzrechtlich um ein sogenanntes Koppelgeschäft. In diesem Fall wird die Steuer auf den Kaufpreis von Grundstück und Hausbau berechnet.