Die Gewöhnung der Bürger an die Rechtsbeugung in der BRD

Von Eckhardschulze

An und für sich wird der Leser den Titel sogleich einschränken wollen. Allerdings vollzieht sich die „Gewöhnung“ an die Rechtlosigkeit durch die Verbreitung einer scheinbaren Logik, die an Framing-Techniken erinnert. Alleine deshalb ist es sinnvoll, die nachstehenden Beispiele zu durchdenken. Denn die Demokratie lässt sich nur verteidigen, wenn die Bürger selbst dafür einstehen und den Politikern durch die Wahlentscheidung Grenzen aufzeigen.

Dass die Altparteien diese „Schranken“ weder erkennen noch beachten wollen, stellen die Wahlergebnisse der AfD unter Beweis. Und da ging es bei deren Unterstützern weniger darum, die AfD in ihrer Programmatik zu unterstützen. Es ging vielmehr darum, sich in den Parlamenten Gehör zu verschaffen, weil die Altparteien sich seit vielen Jahren von den Bürgern entfernt hatten. Der Bürger wird und soll offensichtlich nicht mehr der SOUVERÄN sein, wie es das Grundgesetz postuliert, wenn er weiter passiv bleibt. Es hat den Anschein, als ob die Wahlen zu einem bloßen Ritual verkommen sind und die Eliten der Altparteien es sich wünschen würden, dass nach durchschnittlichen Umfragen die Zusammensetzung der Parlamente festgelegt werden würde. Denn die Bürger interessieren schon lange nicht mehr so richtig.

Der Bürger werden nur dann im Parlament – erkennbar allzu häufig – Gegenstand der Debatte bzw. der Gesetzgebung wenn es gilt, zum Beispiel die Interessen der KONZERNE oder der EU zu stärken. Im Übrigen ist Kritik unerwünscht. Das gilt insbesondere dann, wenn die ca. 6 Millionen AfD-Wähler diszipliniert werden sollen, die sich weiterhin erkennbar gegen die Politik der Altparteien wenden und die AfD unangenehme Fragen stellt, die den Bürgern auf der Seele brennen.

Die Altparteien wollen den Störenfried AfD mit allen Mitteln beseitigen. Das dürfte daran liegen, dass sich die Umfragewerte selbst durch massivste Medienbeeinflussung nicht signifikant absenken lassen. Und viele Bürger zweifeln inzwischen daran, ob die Umfragen überhaupt seriös vonstatten gehen. Die bereits offenkundig gewordenen Wahlfälschungen bei den zurückliegenden Wahlen lassen Schlimmes ahnen.

In den Parlamenten, insbesondere im Bundestag, wird der Kampf der Altparteien überwiegend mit Hasstiraden geführt. Die absichtsvolle Emotionalisierung der Beobachter soll dazu verhelfen, sämtliche Abgeordnete der AfD zu stigmatisieren, mit den übelsten Beschimpfungen, die außerhalb des Parlamentes häufig zu berechtigten Strafanzeigen führen würden. Aber die Immunität und die Zurückhaltung des/r Bundestags(vize)präsidenten hilft. Auch deshalb wird augenscheinlich der „demokratische“ bzw. parlamentarische Anspruch der AfD nicht erfüllt, einen Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Der könnte ja den Hassreden einiger Abgeordneter der Altparteien Einhalt gebieten. Das ist nicht erwünscht; die seit Monaten feststellbaren Hassreden sollen bei den Wählern die „Unantastbarkeit“ der AfD vermitteln. Die AfD-Abgeordneten sollen als „Aussätzige“ dargestellt werden, damit deren berechtigte Kritik nicht sachlich debattiert werden muss und bei den Bürgern „Berührungsängste“ erzeugt werden und erst gar nicht über die eingebrachten Themen und Anträge nachgedacht wird.

Dabei soll den Beobachtern nicht klar werden, dass diese undemokratische Strategie mit dem Grundgesetz nicht in Einklang gebracht werden kann. Es sind die Bürger, der Souverän, der auch die AfD-Abgeordneten aufgefordert hatte, ihre Interessen wahrzunehmen. Die Rechte dieser Bürger sollen unterdrückt werden.

Die „Chemnitz—Affäre“ warf ein Schlaglicht auf das rechtswidrige Verhalten der Altparteien und der Bundesregierung und ihre politischen Unterstützer. Da entstand zu Recht der Eindruck bei den Bürgern, dass von der linken „Antifa“ ein Abgesandter sich in das vermeintlich „rechte Lager“ begeben hatte, um rechtzeitig den „Hitlergruß“ feilzubieten, als die Journalisten und Kammeraleute zur Stelle waren. Das fiel wenige Tage später auf, weil findige Beobachter im Internet die Bilder vergrößerten und ein „RAF-Symbol“ auf dem Handrücken des Straftäters entdeckten. Der Mann wurde dann identifiziert und angeklagt; seine politische Antifa-Herkunft ist aktenkundig. Dass die zum „Hitlergruß“ bestellten(?) Medien kein großes Interesse daran hatten und haben, den vor Gericht befindlichen Vorfall aufzuklären und darüber weiter zu berichten, wundert nicht weiter.

Und als sich der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gegen die wahrheitswidrigen Behauptungen der Bundeskanzlerin zur Wehr setzte, musste er sein Amt aufgeben. Die Altparteien-Hatz hielt solange an, bis der Maaßen erst schützende Bundesminister Seehofer (CSU) aufgeben musste. Ein Skandal aus Sicht der „Gewaltenteilung“; die von den ALTPARTEIEN bekämpfte Wahrheit führte letztlich zum Rauswurf. Hervorgetan hatte sich insbesondere die SPD mit ihrer Parteivorsitzenden Andrea Nahles, die offensichtlich die Wahrheit nicht ertragen konnte. Hans-Georg Maaßen musste auch weichen, weil dann der Verdacht der gezielten Kampagne gegen die demonstrierenden Bürger bzw. die AfD in Chemnitz noch offenkundiger geworden wäre. Da wurde sogar der Bundespräsident bemüht, der die gezielte und unappetitliche Störung bzw. Verhinderung des „Trauermarsches“ durch seine Anwesenheit unterstützte. Dass die „Gegendemonstrationen / -veranstaltungen“ das demokratische Recht des Protestes der Bürger bekämpfen soll, im Kern also rechtswidrig ist, wenn dadurch z.B. die Durchführung eines Trauermarsches unterbunden werden soll, interessierte den „neutralen“ Bundespräsidenten Steinmeier (SPD) nicht weiter. Eine Entschuldigung für dieses Verhalten blieb bis heute aus.

Die methodische Entrechtung der Bürger ließe sich anhand vieler Beispiele demonstrieren. Aktuell wäre z.B. die bevorstehende „Impfpflicht“ der Kinder zu nennen. Die Eltern sollen nach dem Willen der Regierungsparteien dazu verpflichtet werden, ihre Kinder z.B. gegen „Masern“ impfen zu lassen, um drohenden Ansteckungen vorzubeugen. Es ist zur Selbstverständlichkeit geworden, dass den Bürgern NUR Pflichten auferlegt werden. Die herausgegebenen Gesetze missachten geradezu die naheliegenden Rechte der Bürger, wenn durch die Anwendung der Gesetze Schäden oder nicht unerhebliche Nachteile entstehen.

Die Bürger dürfen erwarten, dass bei der nicht unerheblichen Schädigung / Erkrankung eines Kindes anlässlich der Pflicht-Impfung keinerlei Schadenshaftung von den Abgeordneten der Alt-Parteien kodifiziert wird. Mögliche Erkrankungen, auch schwere Beschädigungen führen nicht zum Haftungsfall des Staates. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Der Bürger sollte normalerweise erwarten dürfen, dass bei einer staatlichen auferlegten Pflicht auch eine Entschädigung / Rente gezahlt wird, wenn das Kind einen nicht unerheblichen Schaden davonträgt. Aber davon wird nach der bisherigen Erfahrung im Bundestag keine Rede sein. Die Betroffenen werden rechtlos gestellt. Und da sollte auch niemand ablenkend auf die Ärzte oder Serum-Hersteller schielen oder so argumentieren. Richtig wäre, wenn sich der Gesetzgeber selbst dann um die weiteren Haftungsfragen kümmern würde, nicht die im Kern hilflosen Bürger mit Blick auf die Möglichkeiten der Konzerne, Versicherungen und Ärzte.

Das Pflichten auch Rechte und Ansprüche der Bürger bei Gesetzen auslösen sollten, ist in der BRD-Gesetzgebung weitgehend vernachlässigt worden. Die Bürger haben fast ausschließlich das Risiko alleine zu tragen.

Das gilt auch im Sozialrecht (SGB II, SGB XII). Zu Unrecht erlassene „Sanktionen“ führen nicht automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz des/der Betroffenen. Umgekehrt können Versäumnisse der Leistungsbezieher zu hohen Geldstrafen führen. Der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich einige Behörden sogar vorsätzlich rechtswidrig verhalten, Leistungen entziehen oder nicht zu gewähren, weil von 100 Betroffenen allenfalls 5 Sozialanwälte und Sozialgerichte bemühen.

Den Sozialbehörden ist beispielsweise bekannt, dass bei der Warmwasseraufbereitung per Durchlauferhitzer weitaus höhere Stromaufwendungen anfallen, die bei der gewährten „Warmwasserpauschale“ nicht berücksichtigt sind. Selbst wenn Betroffene das Recht entdecken, den gegebenen Mehrbedarf zu berechnen und zu beantragen, wehren sich die Behörden nach Kräften. Da wird dann allenfalls ein Mehrbedarf von 5,00 Euro/Monat anerkannt, obwohl die Berechnung weit darüber liegt. Bei einer Behinderten, bei der zweimaliges tägliches Duschen alleine aus Hygienegründen nach ärztlichem Attest angemessen ist, wurden in einem Fall die tatsächlichen Aufwendungen von ca. 27,00 Euro/Monat abgelehnt. Die Berechnung der Behörde wird häufig nicht offengelegt; es fehlt auch jeder Hinweis auf die grundlegenden Argumente bei der Auslegung des Ermessensspielraumes. Die gegebene höchstrichterliche Rechtslage wird häufig ignoriert. Da diese und ähnliche Fälle im „Sozialausschuss“ des Bundestages bekannt geworden sind, führt erfahrungsgemäß nicht zu einer geänderten Gesetzeslage. Die „Abgehängten“ bzw. das untere Armutsdrittel in der Bevölkerung wird ganz allgemein weitgehend rechtlos gehalten. Selbst die erkennbaren krassen Schieflagen und Fehlentwicklungen werden nicht zügig abgestellt. Da müssen erst die Sozialgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht langwierig bemüht werden.

Dass die Bundeskanzlerin höchstpersönlich das deutsche Recht, insbesondere aber auch EU-Recht bei der Migrations-Einladung gebrochen hatte, interessierte den Bundestag nicht wirklich. Die Abgeordneten der Altparteien weigerten sich geradezu jahrelang, diesen unübersehbaren Rechtsbrüchen Einhalt zu gebieten. Damit wurde von den Abgeordneten, insbesondere den Abgeordneten der Regierungsparteien, das Grundgesetz missachtet. Die nach Grundgesetz kodifizierte Pflicht der Abgeordneten und Regierenden, das Wohl des Volkes zu beachten und in den Vordergrund zu stellen, wurde einfach nicht wahrgenommen.

Das führte bekanntlich im Zeitablauf zu vielen „Messerstechereien“, vielfach auch mit Todesfolge und vielen schweren Verletzungen. Die Vergewaltigungen durch Migranten, die der Einladung der Bundeskanzlerin gefolgt sind, gepaart mit vielen weiteren schweren Körperverletzungen, sind beinahe täglich feststellbar.

Dass die Bundesregierung es bis heute versäumt hatte, über die naheliegenden „Schadensersatzansprüche“ der Opfer und deren Familien nachzudenken, insbesondere auch angesichts der krass „rechtswidrigen Politik“ der Regierungsparteien, ist ein besonderer Skandal.

Die fortgesetzten Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin dürfen offensichtlich nicht zu angemessenen Entschädigungen der Opfer führen. Die Opfer werden alleine gelassen. Die Bürger sollen wie selbstverständlich die schlimmen, ursächlichen Folgen der Rechtsbrüche hinnehmen. Ein besonderer Skandal, weil ansonsten noch weiterer Zulauf zur AfD befürchtet wird, wenn die Rechtsbrüche im Bundestag umfassend thematisiert werden müssten.

Es kommt noch schlimmer. Unübersehbar ist, dass im Rahmen der UN bzw. der EU „Zuzugs-Programme“ aus Schwarzafrika schon seit langem verabredet wurden. Bekanntgeworden ist, dass z.B. in Düsseldorf nachts Flugzeuge aus Afrika ankommen, die diese weitgehend unbemerkt gebliebenen Vereinbarungen bereits klammheimlich umsetzen. Dass dazu der Bundestag von Anbeginn nicht einbezogen wurde, damit die öffentliche Debatte nicht stattfindet, weil das ja hätte Wahlstimmen kosten können, liegt auf der Hand.

Und wer von den Abgeordneten im Bundestag, mit Ausnahme der AfD, interessiert sich schon dafür, ob bei diesen einsamen Entscheidungen der Bundesregierung bzw. der eingebundenen Partei-Eliten das VÖLKERRECHT ignoriert wird.

Die Abgeordneten der Altparteien wollen offenbar nicht wissen, dass JEDES VOLK das RECHT nach VÖLKERRECHT hat, sich vor ÜBERFREMDUNG zu schützen.

Alleine das würde die Debatte über die absolute OBERGRENZE rechtfertigen, wenn nicht das VOLK selbst darüber entscheiden sollte.

Es gehört nicht zu den Rechten der Bundestagsabgeordneten und der Bundesregierung, von den Wählern NICHT übertragene Kompetenzen auszuführen. Die Politik, ohne Zustimmung des Volkes eine Art UMVOLKUNG zu veranlassen oder den grenzenlosen Zuzug ohne Festlegung einer absoluten Obergrenze zuzulassen, ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Es gehört nicht zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, die Grundlagen des Staates ohne Zustimmung des SOUVERÄNS aufzulösen oder signifikant zu ändern.

Auch der häufig von Politikern der Altparteien zu hörende Satz, dass der ISLAM zu Deutschland gehöre, ist eine krasse Missachtung des Grundgesetzes bzw. eine Täuschung der Bürger.

Selbst für den juristischen Laien ist erkennbar, dass die „Religionsausübung“ PRIVATSACHE ist und die BRD ein SÄKULARER Staat ist.

Nach mehrfacher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat sich der Staat gegenüber Religionen NEUTRAL zu verhalten. Davon kann auch angesichts der zu milden Rechtsprechung, beispielsweise bezogen auf Ehrenmorde, Vergewaltigungen oder schweren Gewaltübergriffen in den muslimisch geprägten Familien keine Rede mehr sein.

Die Rechtsprechung ganz allgemein wirkt auf nicht wenige Straftäter wie eine Einladung zur Wiederholung.

Und wie bereits ausgeführt, bleiben die Opfer auf der Strecke. Sie werden durch den Gesetzgeber quasi rechtlos gestellt, wenn die LEGION gewordenen Straftaten nicht massiv bekämpft werden und Ausweisung droht. Auch da versagt der Bundestag seit Jahren; die Abgeordneten der Regierungsparteien ignorieren geradezu ihre Pflichten, auch weil die Opposition bekanntlich nichts alleine durchsetzen kann.

Aktuell ist erkennbar, wie die Proteste der Bürger in den sog. Sozialen Medien (Facebook, Twitter, …) durch die gesetzgeberische Einschränkung der Meinungsfreiheit eingedämmt werden sollen. Das Netzdurchleitungsgesetz (NetzDG) wird zwar von vielen Bürgern, auch Medien, als verfassungs- und europarechtswidrig eingeschätzt, allerdings weigert sich die Bundesregierung, dieses Gesetz zurückzunehmen. Da soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bzw. des Europäischen Gerichtshofes abgewartet werden. Das kann Jahre dauern. Und präzise Defintionen, was als „Hate Speech“ anzusehen wäre, liegen nicht vor.

Selbst der von Franz Müntefering (SPD, ehemaliger Bundesminster) gewählte Begriff der „Heuschrecken“, gemünzt auf „gierige Konzerne“ und die „Abzockermentalität“ führte bei FACEBOOK aktuell zur Sperrung.

Das führt dazu, dass beispielsweise FACEBOOK vermeintliche FAKE NEWS und HATE SPEECH zensieren soll. FACEBOOK weigerte sich bisher, die im NetzDG vorhandenen Regeln einzuhalten. Gesperrt wird beispielsweise alleine mit Hinweis auf die einzuhaltenden FACEBOOK-internen Regelungen. Es wird nicht dargelegt, was an einer Äußerung „rechtswidrig“ sein könnte bzw. wogegen sich die „Zensur-Beauftragten“ wenden. Damit wird die Meinungsfreiheit der Willkür von Facebook ausgesetzt, was möglicherweise sogar von den Altparteien beabsichtigt war.

Ansonsten hätten die Sozialen Medien darauf verpflichtet werden müssen, die konkreten „Vertragsverletzung“ bezogen auf „Fake News“ oder Hate Speech“ zu nennen und zu begründen.

Tatsache ist, dass z.B. Facebook noch nicht einmal die Möglichkeit eröffnet, Beschwerden postalisch oder per E-Mail an Facebook zu richten. Das war natürlich dem damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekannt. Auch das legt nahe, dass es den Altparteien darum ging, die Bürger zu weitgehend zu entrechten. Und wer will schon das finanzielle Risiko eingehen, global agierende Konzerne in den USA zu verklagen? Das zeigt auf, wie die Bundestagsabgeordneten die Bürger bekämpfen. Der Bürger soll sich gefälligst aus der Politik heraushalten.

Dass es die Altparteien selbst sind, die im Bundestag mit Hate Speech aufwarten, auch um die Bürger zu emotionalisieren, ist nicht bestreitbar. Wollte man alle Bundestagsabgeordneten aus dem Parlament entfernen, die seit Jahren FAKE NEWS verbreiten, dann wäre der Bundestag schon lange nicht mehr beschlussfähig.

Die Bürger können sich gegen diese Entwicklung nur durch konsequente Abwahl der Parteien wehren, die sie erkennbar seit Jahren rechtlos stellen, wie ausgeführt. Wer die Demokratie und die Meinungsfreiheit erhalten will, der muss diese Entwicklung bereits bei der bevorstehenden EU-Wahl im Mai 2019 stoppen. Auch die EU entwickelt sich zu einer Diktatur, weil die Bürger und das EU-Parlament den „Selbstermächtigten“ nicht oder nur unzureichend in den Arm fallen kann.

Das sollte sich bei den bevorstehenden Landtagswahlen fortsetzen. Nur der Bürger selbst kann die Demokratie verteidigen. Und Alternativen gibt es immer.