Die Aufgabe der Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten wurde an die gesetzliche Unfallversicherung übertragen. Träger der Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften der jeweiligen Branche und Gebiete. Neben der Unfallverhütung, entschädigen sie die Betroffenen, wenn es zum Beispiel zu einem Arbeitsunfall gekommen ist.
Was ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall.
Arbeitsunfälle sind nach § 8 SGB VII Abs.1. Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründeten Tätigkeit, also einer versicherten Tätigkeit. Die Unfälle sind von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder sogar zum Tod führen.
Ein Wegeunfall ist im § 8 SGB Abs.2 geregelt. Wegeunfälle liegen vor, wenn zum Beispiel:
- der zurückgelegte Weg unmittelbar mit der versicherten Tätigkeit und dem Ort der Tätigkeit zusammen hängt.
- der zurückgelegte Weg zusammen mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam in einem Fahrzeug erfolgt ist.
- der zurückgelegte Weg vom unmittelbaren Weg zur Arbeit abweicht, wenn im Haushalt lebende Kinder fremder Obhut anzuvertrauen sind.