Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen: I ZR 14/14).
Das dürfte weitreichende Folgen in den meisten Wartezimmern haben – mit Musikberieselung erträgt man als Patient die Warterei doch gleich besser und selbst die Radiowerbung bekommt durch die zusätzlichen Hörer in den Arztpraxen eine größere Reichweite.