Die GEMA-Abzocke für Musik in Arztpraxen ist vorbei

Von Klaus Ahrens

Radiomusik, die im Wartezimmer einer Arztpraxis im Hintergrund läuft, wird dabei nicht öffentlich vorgeführt und ist deshalb auch nicht bei der GEMA vergütungspflichtig.

Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen: I ZR 14/14).

Das dürfte weitreichende Folgen in den meisten Wartezimmern haben – mit Musikberieselung erträgt man als Patient die Warterei doch gleich besser und selbst die Radiowerbung bekommt durch die zusätzlichen Hörer in den Arztpraxen eine größere Reichweite.

Foto: Wartezimmer Dr. Martin Merz, Lüdinghausen