Die GEMA-Abzocke für Musik in Arztpraxen ist vorbei

Die GEMA-Abzocke für Musik in Arztpraxen ist vorbeiRadiomusik, die im Wartezimmer einer Arztpraxis im Hintergrund läuft, wird dabei nicht öffentlich vorgeführt und ist deshalb auch nicht bei der GEMA vergütungspflichtig.

Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen: I ZR 14/14).

Das dürfte weitreichende Folgen in den meisten Wartezimmern haben – mit Musikberieselung erträgt man als Patient die Warterei doch gleich besser und selbst die Radiowerbung bekommt durch die zusätzlichen Hörer in den Arztpraxen eine größere Reichweite.

Foto: Wartezimmer Dr. Martin Merz, Lüdinghausen

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] The Strange House [5]
wallpaper-1019588
Berg 2026 – Band 150 des Alpenvereinsjahrbuches
wallpaper-1019588
Erzähl Dich! – Workshop-Reihe zum Autobiografischen Schreiben (nicht nur) an der Algarve
wallpaper-1019588
Was deinen Mitarbeitenden wirklich wichtig ist – und warum deine Strategie vielleicht falsch läuft