In einem Grundsatzurteil stellte der BGH fest, dass Wohneigentümer für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsantenne per Kabel in die Wohnungen keine Urheberrechtsabgaben zahlen müssen.
Dieser dreiste Versuch der GEMA, eine weitere Möglichkeit zur Abzocke der Menschen zu finden, toppt noch den Versuch der Schmarotzer, Kindergarten- und Schulkinder für Weihnachtslieder zur Kasse zu bitten.
Weitere Details zu dem verlorenen Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft finden Sie bei Heise.