Die Folgen der Flexiblisierung der Arbeitszeiten für die Erwerbstätigen

Bürgerliche Vorstösse im Parlament verlangen, die Arbeitszeiten in der Schweiz weiter zu flexibilisieren. Ist das gesund für die Erwerbstätigen in der Schweiz. Ein Bericht über Gefahren und Chancen der Flexibilisierung von Arbeitszeiten.

Gefordert wird nun konkret: Sofern jemand dem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt ist, soll er von wöchentlichen Höchstarbeitszeiten befreit werden. Dies vor allem bei Angestellten mit hoher Autonomie und leitender Position. Ausserdem steht die Forderung nach Reduzierung der Ruhezeiten und Aufhebung des Verbots der Sonntagsarbeitszeit im Raum. Der Vorstoss verlangt auch, die Ablehnung des Rechts auf Überstunden bei Familienpflichten und das Rechts auf Betreuung kranker Kinder abzuschaffen. Zudem soll die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten vielen Arbeitnehmern erlassen werden. Dies soll die Flexibilität von Arbeitgeber (können sich den Aufträgen anpassen) sowie von Arbeitnehmer (kann sich die Stunden einteilen) garantieren.

Bieten diese Forderungen den Arbeitgebern nicht mehr Vorteile (da weniger durch das Gesetz eingeschränkt) als den Arbeitnehmern? Durch die oben erwähnten Forderungen, sind die Arbeitnehmer zwar flexibler in der Einteilung ihrer Arbeitszeit, andererseits aber auch weniger in ihren Rechten geschützt.

In einem SRF-Beitrag erklärt Andreas Krause, Professor für Arbeitspsychologie an der Fachhochschule Nordwestschweiz die Nachteile von flexiblen Arbeitszeiten:

  • Es wird mehr gearbeitet, was eine höhere Belastung für den Arbeitnehmer zur Folge hat.
  • Es wird mehr in der Freizeit gearbeitet und wenn man krank ist.
  • Die Überstunden werden weniger kompensiert.

Das bedeutet also mehr Arbeit bei weniger Ausgleich. Die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit in der Schweiz beträgt zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche. Damit befindet sich die Schweiz bereits an der europäischen Spitze. Dieses Arbeitspensum über längere Zeit zu halten, erhöht das Risiko für gesundheitliche Schäden, ausserdem werde weniger effizient gearbeitet.

Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Uni Basel rät allen die Arbeitszeiten zu erfassen, auch wenn es vom Arbeitgeber aus nicht Pflicht ist. So lange die Stimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut ist, können flexible Arbeitszeitmodelle für beide Seiten vorteilhaft sein. Kippt aber die Stimmung, hat man eher etwas, das beweist, wie viel man gearbeitet hat.

Bereits heute können Arbeitnehmer sehr flexibel arbeiten. In gewissen Branchen und Unternehmen kann seit dem 1. Januar 2016 auf die Erfassung der Arbeitszeiten verzichtet werden, vorausgesetzt dies ist so im GAV geregelt. Zudem ist es bereits möglich, von den Höchstarbeitszeiten in gewissen Fällen abzuweichen.

Flexible Arbeitszeitmodelle, wie das Jahresarbeitszeitmodell, sind also in der Schweiz bereits Realität und deshalb ist die Frage berechtigt, ob die neuen Forderungen, vor allem in Zeiten steigender Burnouts, nicht zu extrem sind. Können wir uns noch von der Arbeit abgrenzen, wenn wir völlig frei sind mit der Einteilung der Arbeitszeiten und sind Arbeitnehmer mit den neuen Forderungen aus arbeitsrechtlicher Sicht noch genug geschützt?

Autorin: Janine Keller

Quellen: srf.ch


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