…Und nun der Bundestrojaner aus Bayern. Kein Vorzeigeobjekt des High-Tech-Standortes. Denn die technischen Mängel sind eklatant – und bei einer hessischen Softwareschmiede gekauft. Bei der Begutachtung der Fähigkeiten dieses Programms wird klar: bei der Erstellung des Pflichtenheftes blieb die Einhaltung der Verfassungsvorgaben außen vor.
Der Einsatz dieser Software bedeutet den offenen Verfassungsbruch. Und Herr Uhl lässt frech prüfen, ob der Chaos Computer Club (CCC) juristisch belangt werden kann? Seine Buben handelten kriminell, nicht der CCC, der die Aufklärungsarbeit leistete. Die Rollen sind ohnehin seltsam vertauscht: die einen vertuschen, wiegeln ab, lügen über wahrscheinlich oder angeblich erfüllte Informationspflichten. Die anderen ermitteln, klären auf, informieren vor Gefahren. Die Behörden entpuppen sich als Gesetzesbrecher, der CCC, der das Wort ‘Chaos’ im Namen führt verhält sich staatstragend, ein zweites Karlsruhe!Jeder Rest von Vertrauen ist verloren. Ausgerechnet die Sicherheitsbehörden, die uns versprechen den Rechtsstaat zu schützen, treten die Verfassung, das höchste aller Gesetze, mit Füssen. Kein Anflug von Anstand, von Aufrichtigkeit oder Gesetzestreue…