Die "Fächer-Rente"


In dem Focus-Bericht "Hohe Steuerbelastung, hohe Kosten" (05.09.2019) zur Lage der Mittelschicht in Deutschland erfährt man: 
"Zwar sind die Risiken nicht nur für die Mittelschicht gewachsen, doch vergleicht man ihre Steuerbelastung mit anderen europäischen Ländern, liegt Deutschland weit vorn. Darauf verweist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Sie mahnt, dass Singles und Familien aus der Mittelschicht am stärksten beansprucht werden – mehr noch als Spitzenverdiener. Der Grund: Die Sozialabgaben sind nach oben gedeckelt. Das bedeutet: Gutverdiener müssen ab einer gewissen Einkommensgrenze keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Das führt dazu, dass besonders Geringverdiener wesentlich stärker unter den hohen Abgaben leiden, aber auch Arbeitnehmer, die knapp unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen."
Diese sozaile Schieflage ließe sich abmildern mit einem Vorschlag, den ich vorläufig als "FÄCHER-RENTE" (oder Fächerrente) bezeichnen möchte.
Dieses Modell der Rentenfinanzierung ist in gewisser Hinsicht an das Schweizer Modell angelehnt. Nur dass die Renten 
a) nicht prozentual für alle gleich hoch und
b) nicht gedecket sind.
Auch wenn das Bild nicht in allen Einzelheiten stimmig ist, ähnelt dieser Finanzierungsweg  insofern einem Fächer, als "außen" die extrem hohen Einkommen stehen, welche nach meiner Vorstellung vollständig in die Beitragspflicht einzubeziehen wären. 
Anders als in der Schweiz sollten die Leistungsansprüche nach oben jedoch nicht "hart" gedeckelt werden, sondern "gleitend" einschrumpfen. 
Sodass jedem Einkommensniveau am Außenrand des Fächers (oder irgendwo auf dem Fächer) ein PROPORTIONAL berechnetes Rentenniveau näher am Innenkreis ("innen") entspräche. (Vielleicht könnte man sie auch „Projektionsrente“ nennen? Weil nach einer mathematischen Formel der große Gehaltsbetrag auf einen kleineren Rentenbetrag projiziert wird.) Was auf dieser abstrakten Ebene schwierig zu formulieren und zu verstehen ist, dürfte im Beispiel unmittelbar einleuchten (die Zahlen dienen lediglich der Veranschaulichung; das müsste man durchrechnen, bevor man sich insoweit für bestimmte Werte entscheidet):
  1. 1.000,- € letztes Einkommen = 800,- € Rente (80%; das sollte der Höchstwert sein),
  2. 2.000,- € Einkommen = 1.400,- Rente (70%),
  3. 3.000,- € Einkommen = 1.800,- Rente (60%) 
  4. 7.000,- € (aufgerundete derzeitige Beitragsbemessungsgrenze) = 50%.
  5. Und beispielsweise bei 100 Mio. letztem Einkommen = 1 Mio. Rente (1%; unter diesen Satz sollten Renten nicht fallen).
In der Praxis müsste die Relation mittels einer geeigneten mathematischen Formel determiniert werden, bei der natürlich auch noch die Lebensarbeitszeit und die früheren Verdienste einzubauen wären. Das überfordert meine mathematischen oder gar aktuarischen Kenntnisse, sollte aber für die Experten der Rentenversicherungen kein größeres Problem sein. Meine o. a. Beispiele gehen davon aus, dass jeweils die Voraussetzungen für eine Maximalrente erfüllt wurden.
Diese Proportionen wären nach Art der jetzigen Rentendynamisierung anzupassen. Beispiel:Wenn (nach diesem Modell) aktuell z. B. auf 8.000,- Einkommen 50% = 4.000,- € Rente gezahlt werden, also , dagegen auf 16.000,- € Einkommen nur 6.000,- € Rente, dann würden in meinetwegen 20 oder 30 Jahren auf die 16.000,- € 50% Rente = 8.000,- €, gezahlt. Auf die 8.000,- Einkommen dann jedoch z. B. 5.000,- €, also mehr als 50%, weil die zu diesem Zeitpunkt ja weit unterhalb der BBG (die fiktiv fortzuschreiben wäre) lägen. Wie man das mathematisch umsetzt, mögen Fachleute ausknobeln.
Punkt 4 der Auflistung oben (100 Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente) mag krass erscheinen und wird sofort zum Einwand führen: "So viel Geld braucht kein Mensch". Eine konsequente "Fächerung" der Rentenbezüge (anstelle einer Deckelung, die ich als primitiv empfinde) entspringt jedoch meinem Gerechtigkeitsgefühl und erscheint mir außerdem wegen der Akzeptanz bei den Besserverdienenden wichtig und richtig. Überhaupt ist für mich das System der „Fächer-Rente“ das sozialpolitische Äquivalent für die durch prozentuale Steigerungen ständig wachsende Einkommensspreizung.Die Botschaft dieses Systems an die Gesellschaft wäre die Einforderung einer "PROPORTIONALEN SOLIDARITÄT".
Ich neige dazu, auch Kapitaleinkünfte in die Beitragspflicht einzubeziehen.
Evtl. wäre auch eine gewisse "Kinderkomponente" erwägenswert. Die aber keinesfalls als Rentenaufschlag, sondern wenn, dann nur als Beitragsabschlag - und das nur für diejenige Zeit, in der die Kinder die Eltern Geld kosten. (Insoweit könnte man vielleicht an den Kindergeldanspruch anknüpfen.) Es nützt den Eltern - und der Gesellschaft - nichts, wenn die Eltern im Alter mehr Geld haben, ihnen dieses aber dann fehlt, wenn die KOSTEN anfallen. (Die "Mütter-Rente" müsste dann auslaufen.)
Die Folge einer "Fächerrente" wäre eine enorme Ausweitung der Beitragsgrundlagen, die nach meiner Vorstellung mit einer moderaten Rentensteigerung speziell im unteren und mittleren Bereich einhergehen müsste (die sich automatisch aus einer 'Gleitformel' ergeben sollte). In der Masse sollten die Aufkommenssteigerungen jedoch für eine Beitragsentlastung(von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) genutzt werden.
Die Beamtenpensionen mögen wie bisher gezahlt werden. Auf die höheren Beamtengehälter (oberhalb der jetzigen Beitragsbemessungsgrenze, die insoweit für die Zukunft fiktiv fortzuschreiben wäre) müsste jedoch die Mehrbelastung der hohen Vergütungsklassen wirkungsgleich übertragen werden, d. h. sie sollten mit entsprechenden Teil-Beiträgen belastet werden.
Wahrscheinlich müsste diese Mehrbelastung auch eine zusätzliche Rentenzahlung entsprechen (mit entsprechend niedrigen Prozentwerten, weil über der BBG liegend).
Nicht akzeptabel wäre es, einfach die - höheren - Beamtenvergütungen entsprechend abzusenken: Dann würde sich der Staat die Solidarbeiträge der Beamten "krallen"; das wäre eine verdeckte Steuererhöhung und die Rentenversicherten wären die Leidtragenden.
Diesen ganzen Komplex habe ich jedoch nicht endgültig durchdacht; das müsste mit Fachleute für das Beamtenrecht diskutiert werden.
Auf jeden Fall sollen den Beamten durch diese neue Rente weder Nachteile noch Vorteile enstehen.
Begünstigt würde der Staat insofern, als die bei der "Fächer-Rente" speziell im unteren Bereich höheren Rentenzahlungen geringere Aufstockungszuschüsse aus Steuermitteln erfordern würden. Sofern sich das zu substantiellen Summen addiert, wäre daran zu denken, die Besserverdienenden zum Ausgleich steuerlich zu entlasten.
Politiker und Selbständige müssten in die "Fächer-Rente" einbezogen werden.
Wie mit dem gegenwärtig in berufsständischen Versorgungswerken versicherten Personenkreis zu verfahren wäre, liegt momentan jenseits meiner Vorstellungskraft. Wahrscheinlich ähnlich wie mit den Beamten, d. h.

Es ist jedenfalls NICHT meine Absicht, sämtliche Geringverdiener mit einer großzügigen Mindestrente zu beglücken: Vom PRINZIP her möchte ich schon eine (wenngleich modifizierte) Äquivalenz zwischen Lohn und Rente aufrechterhalten: Wer mehr, härter oder erfolgreicher gearbeitet hat, muss auch mehr bekommen!Und wer allzu wenig verdient hat, der muss wie bisher auf die soziale Grundsicherung verwiesen werden.Wir müssen endlich von der gottverdammten "etatistischen" (auch ich kann libertären Slang! 😄 ) Mentalität wegkommen, dass Vater Staat auf jedes Wündchen ein Pflästerchen legen müsse!(Markus Söder hatte eine Idee, die mir sehr brauchbar zu sein scheint, um vernünftige soziale Tendenzen zu etablieren, ohne die Leistungsunterschiede total zu nivellieren. Dass auch blinde Hühner mal ein Körnlein finden, dürfen wir durchaus anerkennen, ohne uns einen Zacken aus der Krone zu brechen!)Jedenfalls ist mir sogar das Meuthen-Konzept mit einer Mindestrente (das Thüringer Rentenkonzept sowieso) allzu "sozialistisch". Kindererziehung kann durch entsprechende Beitragsentlastung berücksichtigt werden; dafür braucht man keine Mindestrente (zumal die Eltern das Geld während der Kinderaufzucht benötigen - als Rentner nicht mehr). Wenn es dann nicht reicht, hatte die Person zu wenig gearbeitet. Warum sollte der Staat das mit einer Mindestrente "belohnen"???Zwar sieht der Meuthen-Plan eine gewisse Spreizung vor (ab dem 25. Erwerbsjahr soll für jedes dritte Erwerbsjahr ein Prozentpunkt Zuschlag gewährt werden). Aber da fehlt mir auf alle Fälle INNERHALB der 20 anspruchsbegründenden Jahre jegliche Differenzierung nach erbrachter Leistung. (Von den Kosten für eine steuerfinanzierte Mindestrente ganz abgesehen; Meuthen legt dafür keinerlei Berechnung vor.)
Überhaupt ist zu beobachten, dass die "Rentendebatte" insbesondere auf der politischen Ebene eine merkwürdige Wendung genommen hat. Ging es ursprünglich um die Frage, ob wir ab ca. 2030 angesichts des steigenden Altenquotienten unsere Rentner überhaupt noch einigermaßen versorgen können, hat insbesondere die SPD angesichts der in den letzten Jahren sprudelnden Steuerquellen eine Volksbeglückungsdebatte ausgelöst, bei der alle Kleinrentner relativ üppig versorgt werden. Wenn alle Parteien insoweit in einen Wettlauf eintreten, dann wird eher eine Volksverelendung als Volksbeglückung das Endresultat sein. Unabhängig von der Abkühlung der Weltwirtschaft gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass das Schurkel-Regime im Begriff ist (oder es schon geschafft hat) Deutschland (wieder) zum "kranken Mann Europas" zu machen.
Denkbar wären Einwendungen des Bundesverfassungsgerichts gegen die Fächerrente wegen fehlender direkter Beitragsäquivalenz (kritisch sieht die Position des BVerfG wohl dieses Buch).Diese "Teilhabeäquivalenz" (wie sie auch genannt wird) ist aber ohnehin bereits durch die statistisch deutlich geringere Lebenserwartung der Geringverdiener verletzt. Und gar so dumpfbackig und dickschädelig sind (Europa- und Immiggressionsthemen leider ausgenommen) die Verfassungsrichter nun auch wieder nicht, dass sie sich jeglicher überzeugenden Argumentation für die Notwendigkeit einer derartigen Beitragsausweitung verschließen würden. (Ich bin sicher, dass man das sehr überzeugend begründen kann.)
Was natürlich NICHT passieren darf bei dieser Ausweitung der Rentenfinanzierungsbasis ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Das wäre dann der Fall, wenn der jetzige Bundeszuschuss aus dem zusätzlichen Beitragsaufkommen der "Fächerrente" finanziert würde. Entsprechenden Begehrlichkeiten der steuergierigen Linksparteien, die zweifellos sofort aufkämen, müssten die bürgerlichen Parteien vehement entgegentreten!
Ein Nebenaspekt:Für die allermeisten Beschäftigten würden sich die Netto-Gehälter durch die zu erwartende Absenkung des Beitragssatzes erhöhen.Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700,- € und der Beitragssatz bei 18,6%; Arbeitnehmeranteil folglich 9,3%. Bei 10.000,- € Bruttoeinkommen im Monat müsste man also 623,10 € Rentenversicherung bezahlen (6.700,- x 9,3%). Wenn der Beitragssatz auf 12% abgesenkt werden könnte (was ich dann für realistisch halte, wenn Kapitalerträge in die Beitragspflicht einbezogen werden), wäre der Beitrag selbst bei dieser Einkommenshöhe immer noch (etwas) geringer als derzeit: 10.000,- x 6% = 600,- €. Bei
  • 1.000,- €: 60,- neu statt 93,- € jetzt (Beitragsermäßigung um 33,- €);
  • 3.000,- €: 180,- € neu statt 279,- € jetzt ( 99,- €);
  • 6.700,- €: 402,- statt 623,1 € (Ermäßigung um 220,90 €). 

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze gilt: Je höher der Verdienst, desto höher ist der absolute Gewinn aus der Beitragssenkung. In absoluten Zahlen würden also insbesondere die mittleren Einkommen am meisten von der Beitragssenkung profitieren. Das geht auch völlig in Ordnung, weil mein Plan ja NICHT auf eine Nivellierung der Einkommen abzielt.
Bei Verdiensten oberhalb der BBG würde der "Gewinn" aus der Beitragssenkung absinken bzw. sich in einen Verlust umkehren (weil bisher beitragsfreiees Einkommen unter die Beitragspflicht fiele).Anders bei den Renten, wo tatsächlich „unten“ eine (maßvolle) Nivellierung eintritt und gewollt ist. Eine Rentenminderung bei höheren Einkommen darf es allerdings nicht geben; ich stelle mir vor, dass das Rentenniveau bei Verdiensten bis zu ca. 7.000,- € (also leicht über der jetzigen, durch die Beitragsbemessungsgrenze vorgegebenen Endstufe) sich auf 50% belaufen sollte. Damit wäre auch dieses gegenüber dem jetzigen Stand noch etwas höher.)Zu diskutieren wäre, ob die (von 7.000,- € Verdienst aus) nach unten prozentual steigende und nach oben prozentual fallende Rente linear oder nach Art einer Exponentialkurve (anfänglich langsam, später schneller) steigen bzw. fallen soll.
Es ist eigentlich nicht meine Absicht, der einen Gruppe zu nehmen und mit dem Füllhorn über eine andere (größere) Gruppe auszuschütten. Wahltaktisch mag das als ein cleverer Schachzug erscheinen; wir müssen jedoch aufpassen, dass wir nicht auf diese Weise die Leistungsträger aus unserem Land vertreiben.Jedenfalls ist der Nettolohn-Zuwachs nicht die eigentliche Absicht meiner Vorschläge, sondern lediglich ein zufälliges Nebenprodukt. Wenn man allerdings auf der anderen Seite bedenkt, dass die prozentualen Lohnsteigerungen die Weniger-Verdienenden strukturell immer tiefer nach unten drücken, dann scheint mir die Beitragsentlastung eine vertretbare, ja sogar sinnvolle "Nebenfolge" der "Fächerrente" zu sein.
Der o. a. Text ist ein geänderter (weiterentwickelter) Auszug aus meinem Blogpost “Von Prätendenten und Inkumbenten, Germemmen und Steakholdern, Fächer-Rente und Rückkopplungsschleifen. Und von der Opa-Challenge” in meinem parallelen "BlockiBlockerBlog". Dort geht es um eine breite Palette von AfD-spezifischen Themen. Meine vorliegend präsentierte Idee zu einer breiteren Rentenfinanzierung dürfte jedoch auch allgemein von Interesse sein.ceterum censeoWer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":Der hat den A.... offen!Textstand vom 19.09.2019

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