Die ehem. LKA-NRW Direktoren und ihre Nazi Vergangenheit…

Die ehem. LKA-NRW Direktoren und ihre Nazi Vergangenheit…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

In Münster/Westfalen (NRW) steht immer noch ein „SS“ Mann vor Gericht, weil er in einem KZ die aus Gefangenen bestehenden Arbeitskommandos bewacht hat, fast zur gleichen Zeit (am 13.04.1945) hat der erste Direktor des LKA-NRW namens Friedrich Karst aktiv an Massenerschießungen teilgenommen, was aber danach kein Grund war, ihn nicht als Chef des Landes-Kriminal-Amtes NRW einzusetzen, oder ihm als NS Mörder den Prozess zu machen, obwohl er offen zugegeben hatte, dass er die Delinquenten zu den Massengräbern geführt und die Massengräber hinterher zugeschaufelt hatte, er wurde lediglich aus dem Polizeidienst entlassen.

Der nächste Direktor des LKA-NRW namens Friederich d’Heil zeichnete als leitender Mitarbeiter einer NS Behörde die Sonderanweisungen ab, nach denen Juden, die aus dem Ghetto Litzmannstadt (Lodz) in dem ca. 160.000 Juden gefangen gehalten wurden, einen Fluchtversuch unternahmen, sofort zu erschießen sind und sorgte nach Kriegsende als LKA Chef auch dafür, dass NS Mörder in den Polizeidienst übernommen wurden, was ebenfalls keine Gründe dafür waren, ihn juristisch zu belangen.

Der dritte LKA Direktor namens Oskar Wensky war nicht nur bis zum „bitteren Ende“ NSDAP Mitglied und Angehöriger der „SS“, er ließ tausende Sinti und Roma nach Auschwitz transportieren und was in dem dortigen KZ mit den Gefangenen angestellt wurde, muss hier wohl nicht erörtert werden. Herr Wensky wurde gleichfalls nicht juristisch belangt, sondern im Jahr 1971 zum Honorarprofessor der Universität Köln „befördert“.

Der nächste LKA Direktor namens Günter Grasner hat als Mitglied der Geheimen Feldpolizei in der UdSSR an einer Massenerschießung von ca. 21.000 Partisanen mitgewirkt und wurde nach seiner Versetzung nach Belgien nach Kriegsende von den dortigen Behörden als Mörder gesucht, was aber auch kein Grund war, ihn juristisch zu belangen, außerdem ist die Justiz ja heute immer noch vollumfänglich damit ausgelastet, einfache Soldaten, die zur „SS“ eingezogen worden waren und im KZ die Gefangenen bewachen mussten, eine Beteiligung an den stattgefundenen Massenmorden nachzuweisen.

Darin liegt nämlich der Unterschied, wenn LKA Direktoren nachweislich an Massenmorden beteiligt waren, indem sie die Opfer entweder in ein KZ geschickt, oder selbst erschossen haben, waren das „Kavaliersdelikte“, wogegen die Bewachung der Opfer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ermordet wurden, eine Beteiligung am Massenmord ist!!!


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