Die Umsetzung der DSVGO zum 25 Mai 2018 bereitet gerade Blogger- und Bloggerinnen derzeit Kopf-Zerbrechen. Nach diesem Artikel aber nicht mehr- seid unbesorgt, denn ich helfe Euch hier bei den längst fälligen Umsetzungsfragen! Ich habe mich an die Umsetzung gemacht, mich viel eingelesen und stundenlang recherchiert. Da dieses Thema oftmals hoch-komplex geschildert wird und auch (oft gewollt) viel Panik verbreitet wird, um Reibach mit den Ängsten von Webseiten- Betreibern zu machen/Lösungs- Käufe zu erzielen etc. , bringe ich hier alles einmal mit einfachen Worten ohne Hintergedanken auf den Punkt.
Fangen wir aber von vorne an. Die Pro und Contra zu dieser neuen Datenschutzgrundverordnung sind..
PRO:
- Der Ansatz des Gesetzes ist im Grunde ein guter (es zielt darauf, die unterschiedlichen Regelungen in Europa zu vereinheitlichen)
- Damit „soll“ dann auch mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit beim Datenschutz erfolgen.
- Große Konzerne wie Google oder Facebook sind durch jene Regelungen wenigstens „etwas“ an der Kandarre gehalten (denn sie müssen sich nun an die Europäischen Gesetze binden), ohne weiter die Ausflüchte gelten lassen zu können wie „wir sitzen doch in den USA & können machen was wir wollen.“ Daumen hoch dafür!
Jedoch gibt aber viele (leider viel viel mehr) CONTRA zu den Neuerungen, die da auf uns Blogger zukommen werden:
- die DSVGO ist sehr allgemein & kein auf den praktischen Einsatz ausgerichtetes Gesetz (wie auch? Die Politiker haben wie immer keine Ahnung davon, weil sie damit nicht jeden Tag arbeiten. Das besagte „Neuland“ eben).
- Man findet demnach leider auch keine konkreten Vorschriften wenn man gezielt danach googelt (und man muss sich viele Problemlösungen selbst zusammen-suchen)
- das DSGVO Gesetz ist für „normale Selbstständige“ und kleinere Unternehmen eine Crux (& wir sind alle KEIN Facebook liebe Regierung!)
- demnach ist es auch kaum zu gebrauchen, wenn man nicht gerade „Lust hat“, sich in die schier ewig- langweiligen Gesetzes- Texte ein-zu- arbeiten…
- & dann noch „darüber hinaus“ die allgemeinen Vorschriften zu „deuten.“
- Zusätzlicher Aufwand und Bürokratie also für jeden Webseitenbetreiber dort draußen
- Gleichzeitig auch Tür und Toröffner für dubiose Angebote, welche die „Abmahnanwälte“ aufhalten sollen (hierzu gebe ich gleich Tipps im Artikel, wie das nicht passieren sollte.)
- Bald und später hinzu kommt noch (um die Verwirrung perfekt zu machen), eine höchst-komplizierte „ePrivacy-Verordnung“ über dessen Inhalt sich EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat in sogenannten Trilog-Verhandlungen noch streiten werden. Jene Verhandlungen für weitere Verordnungen (klingt wie beim Arzt) werden für die zweite Hälfte des Jahres erwartet (bin gespannt, was da dann noch kluges auf uns zu kommt).
- Allgemeine Unzufriedenheit und Ahnungslosigkeit, wie man diese Dinge eigentlich umsetzen kann hat wirklich JEDER!
Daraus ergeben sich ganz natürlich automatisch Unsicherheiten für uns Blogger: Was darf man, was darf man nicht? Wie muss ich meinen Blog anpassen? Welche Tools sind noch rechtssicher? Wie verhalte ich mich richtig? Wie betreibe ich meinen Blog, dass er komplett rechtskonform ist? Auch so Fragen wie „soll ich überhaupt noch bloggen ? – ich habe Angst vor teuren Abmahnungen“ haben mich die letzten Tage erreicht…
Darauf sage ich: Bitte macht weiter! Lasst Euch von der allgemeinen Verunsicherung nicht aufhalten!
Fangen wir an. Es ist nicht mehr viel Zeit…
Disclaimer – ACHTUNG
Ich bin kein Jurist. Aus beruflichen Gründen & auch weil es mich interessiert, habe ich mich so intensiv damit auseinandergesetzt. Ich übernehme keinerlei Haftung und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, falls sich kurzfristig wieder Änderungen ergeben. Ich habe den Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Fernab von Juristen-Jargon wollen wir jetzt zusammen unter Bloggern mal die neue DSVGO umsetzen. Los geht´s :
1. Cookie – Nutzung : Daran ändert sich nichts!
Zuerst die guten Nachrichten : Hier ändert sich wirklich nix (bis auf ein paar Details, die ich gleich erläutere). Ich habe zur Lösung bei mir eine (gut-sichtbare!) Leiste eingeblendet, wenn Ihr meine Blogs- und Webseiten aufruft.
Lösung: Hierzu bieten wirklich etliche Plugins ihre Dienste an, die da u.a. wären: EU Cookie Law (habe ich hier im Einsatz) oder Cookie Consent , WP Cookie Choice oder Cookie Notice…
Alles Geschmackssache. Wichtig sind nur die Details:
- Die Leiste mit dem Cookie- Hinweis sollte nie den Link zu Deinem Impressum und noch schlimmer zur Datenschutzerklärung verdecken (sonst besteht die Gefahr, dass man Dein Impressum nicht entdeckt – das wäre abmahnfähig!) .
2. Euer Kontaktformular im Blog – braucht man das noch?
Überlegt Euch, ob Ihr es wirklich noch braucht- oder abschaltet/Ihr nur Eure E-Mail zum kontaktieren angebt. Denn: Es „könnte“ Arbeit auf Euch zukommen, wenn ein Leser oder Datenschutzprüfer Fragen stellt. Durch ein simples Kontaktformular wird nämlich auch klar ersichtlich, dass Du „Daten sammelst“ bzw. „aufnimmst.“
- In der neuen DSVGO müsstet Ihr dann auf Anfrage hin genau mitteilen, wo diese Informationen der Einträger gespeichert werden, zu welchem Zweck, und und und… dazu soll man dann Formulare erstellen (wo bitte find ich die liebe Regierung?), um dem „Kunden“ alle Infos zusenden zu können.
- Werden mittels „Formularen“ (auch zu Gewinnspielen/Umfragen von Euch Bloggern etc.) also Daten erhoben und gespeichert (Beispiel das „Formular-Plugin“, das alle Einträge via WordPress auch in der Datenbank speichert), so muss der Nutzer dazu explizit seine Einwilligung erteilen.
- Das kann man so lösen: Eine entsprechende Checkbox zur Einholung der Zustimmung des Nutzers, welche jedoch standartmäßig NICHT angehagt sein darf im Vorfeld- erscheint hierbei technisch gesehen die sicherste Art der Umsetzung zu sein.
Lösung: Ich habe hierbei kurzen Prozess gemacht: Alle meine Kontaktformulare fliegen raus!
3.-6. Thematik E-Mails einsammeln/Newsletter/Double-Opt-In/ Hosting – hier braucht Ihr schriftliches & bestenfalls einen Datenschutzbeauftragten!
Jetzt wird es haariger. Wenn Ihr E-Mails einsammelt (was jeder Blogger mit Newsletter seit Jahren tut), geht Ihr mit hoch-sensiblen Kundendaten um.
Das DSGVO besagt, dass die Verantwortung der über deine Seite gesammelten Daten einzig und allein bei Dir liegt. Nicht bei einem Dienstleister, dem sie von dir weitergegeben werden. Also musst Du auch das ganze richtig umsetzen – warte nicht, bis Du irgendwann abgemahnt wirst.
Die DSGVO fordert hierbei nun eine explizite Zustimmung und eine individuelle Information zur Speicherung von personenbezogenen Daten wie Name und E-Mail-Adresse. Daraus ergibt sich auch implizit, dass Double-Opt-In Pflicht ist.
(Erklärung: Bei einem ungeschützten Webformular zur Eingabe von Name und E-Mail können diese durch jeder-mann eingetragen werden, sodass keine wirksame Zustimmung vorliegt. Daher sendet man zunächst eine E-Mail an die eingegebene Adresse, in der man die nach DSGVO notwendigen Informationen gibt und den Empfänger auffordert, auf den Anmeldelink zu klicken. Dies stellt eine wirksame Anmeldung dar, wenn der Link eine einmalige Id enthält, die auch nicht leicht zu erraten ist).
Jetzt werden viele sagen „aber das mache ich doch schon“ jedoch wird es jetzt noch spezieller:
Direkt in der Double-Opt-In- E-Mail müsst Ihr Euch nochmals absichern!
Lösung: Mein Zustimmungstext für mein Double-Opt-In – Verfahren sieht beispielsweise so aus (habe es mal ohne meine Daten drin für Euch hier zum copy paste bereit gestellt) :
“Um diesen Newsletter versenden zu können speichern und verarbeiten wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse so lange, bis Sie sich vom Newsletter durch Klicken auf den Abmelde-Link am Ende jedes Newsletters abmelden. Durch die Abmeldung wird die Löschung der Daten veranlasst. Eine Berichtigung der Daten ist durch Abmelden und neuerliches Anmelden mit den korrigierten Daten jederzeit möglich. Jeder Newsletter enthält den Namen und die E-Mail-Adresse, sodass eine separate Auskunftsmöglichkeit nicht notwendig und nicht vorgesehen ist. Ihre Daten werden für keinen anderen Zweck als die Versendung des Newsletters verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die für die Verarbeitung verantwortliche Person ist <name> und ist unter <kontaktdaten> zu erreichen; als Vertreter fungiert <name>, erreichbar unter <kontaktdaten>; Datenschutzbeauftragter ist <name>, erreichbar unter <kontaktdaten>.
Durch den Klick auf den folgenden Link willigen Sie in diese Speicherung ein. Dies stellt gemäß Art 6 Abs 1 lit a) EU-Richtlinie 95/46/EG (DSGVO, Datenschutz-Grundverordnung) die Rechtsgrundlage für die Speicherung dar.”
Die Frage, die jetzt bei Dir auftaucht: Ja, unter verantwortliche Person natürlich Dich & unbedingt Deine E-Mail eintragen. Vertreter kann man ruhig frei lassen (wenn man höchst-wahrscheinlich Einzelplayer-Blogger ist). Und dann die Frage „Datenschutzbeauftragter„? Den habe ich aber nicht…
Tja, DEN braucht man jetzt & sollte man eintragen können, wenn man via E-Mail Kontakte einsammelt!
Lösung: Ihr besorgt Euch eine ADV bei Eurem Newsletter-Anbieter. Charakteristisch für die Auftragsdatenverarbeitung (kurz: ADV) ist, dass ein Unternehmen (Auftraggeber) externe Dienstleister (Auftragnehmer- also Deinen Newsletter-Anbieter) damit beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Habt Ihr einen guten und vor allem rechtssicheren Anbieter wie hier meinem Newsletter- Anbieter Klick-Tipp , welcher sich wirklich top und verschlüsselt mit Rechtsanwälten im Rücken um Datenschutz sorgt ) , habt Ihr dann auch direkt mit der dazugehörigen Auftragsdatenverarbeitungsvereibarung (ADV) gegen 50€ Aufpreis mit Klick Tipp ein Schriftstück, welches Ihr Datenschutzprüfern direkt vorlegen könnt und zudem noch ein schickes Datenschutz-Siegel wie ich es zum einbinden in meine Webseiten benutze. Allein dieses Siegel sollte schon die meisten hungrigen Abmahn-Anwälte (die sich daraus sicher bald einen Sport machen werden) etwas abschrecken. Hier fand ich die (schon relativ alte) Erklärung dazu echt treffend:
Wenn Ihr Mailchimp nutzt, kann man das hier digital abwickeln.
Lösung: Bei allem weiteren Newsletter-Anbietern fragt bitte selbst an; jeder hat da ein unterschiedliches oder bereits implementiertes (hoffentlich sicheres) Verfahren, Euch tatsächlich auch abzusichern. Mein klarer Favorit ist Klick Tipp, wenn Ihr auch in Zukunft sicher sein wollt.
Lösung/auch wichtig: Ebenso fragt bitte bei Euren Webhostern (bei mir beispielsweise AllInkl) an, was Sie euch an Sicherheiten und Formularen zur Rechtssicherheit verbunden mit der DSVGO bereitstellen können. Weil auch dort natürlich beim Webhosting sensible Daten, eure WordPress/Blogger-Datenbanken und Co. auf den Servern liegen.
7. Google- Nutzung (Google Analytics) – Ihr braucht ein unterschriebenes Formular aus Irland!
Auch hier braucht Ihr ein Formular direkt aus Irland (wird nur von Google unterschrieben-siehe hier/daneben seht Ihr auch das Schriftstück der Klick Tipp Anwälte):
Heute befasse ich mich mal ganz intensiv mit der neuen #dsvgo / der Datenschutz- Grundverordnung , welche ab dem 25 Mai 2018 für alle Webseitenbetreiber/ uns Blogger greifen wird. Ich selbst habe schon viel getan: Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragten für die Auftragsdatenverarbeitung mit Klick Tipp (Newsletter) eingeschaltet, meine Mailings angepasst wie von der dsvgo erwünscht & Formular unterschrieben, ebenso bei Google in Dublin (zwingend für #Google Analytics) und und und…. Sehr starker Artikel, der mir hierbei weitergeholfen hat, fand ich unter ♥https://datenschmutz.net/dsvgo-checkliste-fuer-blogs ♥ Wie weit seid Ihr damit liebe Blogger? Könnt auch Ihr Checklisten empfehlen? Was habt Ihr bereits unternommen? Still Working on dsvgo , Euer Chris ✌🌞🚀 Sehr umfangreich das Thema- wappnet Euch bitte vor Abmahnungen! #blogger_de #bloggerhelfenbloggern #bloggerde #blogger_deutschland #bloggerdeutschland #bloggerdeutsch #bloggerschweiz #swissbloggers #reiseblogger #reiseblogger_de #reisebloggerin #reiseblogger_ch #reiseblogger_at #modebloggerin #foodbloggerin #bloggercommunity #instablogger_de #instabloggerin #instablogger_at #instablogger_ch #instablogger_muc #interviewreihe #meetthebloggerde #beautyblogger_de #buchblogger #datenschmutz #datenschutz
Ein Beitrag geteilt von Bloggerherz & Freizeitcafe (@freizeitcafe) am Apr 9, 2018 um 6:11 PDT
Heisst kurzum: Bist Du ein deutscher Webseitenbetreiber musst Du einen Vertrag von Google ausdrucken, unterschreiben und nach Irland zu Google senden. In der Schweiz, Österreich und in anderen EU-Ländern reicht es, wenn die Betreiber online den „Zusatz für die Datenverarbeitung“ akzeptieren.
Lösung: Hier ist der Link, dass Du Dir schnellstmöglich am besten noch die Sicherheit von Google Dublin direkt einholst- direkt zum Google Formular & ausdrucken . Bis zum 25. Mai 2018 muss der Vertrag weiterhin händisch per Post verschickt werden ; Google macht das nicht online!!
Lösung ausserdem: Wenn du Google Analytics verwendest musst du eine Möglichkeit in der Datenschutzerklärung anbieten, damit der User das Tracking über Google Analytics unterbinden kann. Mir wurde dafür das Plugin Google Analytics Germanized empfohlen, welches ich die Tage noch überall einbinden werde.
8. Deine Pflicht: Erstelle ein sogenanntes „Verarbeitungsverzeichnis“
Hierei reicht es, wenn …
- Du dir eine Liste erstellst an welcher Stelle du Daten sammelst, speicherst, warum du machst und welche Anbieter Du nutzt bzw. wo Du die Daten speicherst.
- Außerdem solltest du wissen, wie du die Daten löschst und wie Du einem User – auf seine/Ihre Anfrage hin – einen Auszug der über ihn gespeicherten Daten zur Verfügung stellst.
- Lösung: Selbst designen und sich selbst einen Überblick verschaffen heisst das. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Ob und wie jeder für sich das technisch umsetzen/liefern kann (wo bleibt da die Einheitlichkeit oder Formulare, die man uns einfach mal bereitstellt dafür?), wird sich zeigen …
9. Update vom 25 März 2018 : Du brauchst eine individuelle Datenschutzerklärung auf Deiner Webseite neben dem Impressum
Individuelle Lösung : heißt für mich, wie immer kurz vorher einen allerneuesten (am besten Anfang Mai, denn viele Rechtsanwälte aktualisieren diesen gerade) Datenschutzgenerator (einfach bei Google eingeben) zu verwenden.
- Nachdem man dann seine Datenschutzerklärung erstellt hat, nochmals alles genau durchgelesen und die ein oder andere Anpassung vornehmen, um die Erklärung auf das abzustimmen was auf Deiner Seite wirklich gemacht wird.
- Lösung 2: Mein Profi-Tipp: Um vor automatisierten Abmahnwellen zu schützen, wird geraten die Datenschutzerklärung mit NOINDEX (also von Google nicht lesbar) zu versehen. Somit sagst du dem Google- Bot, dass diese Seite nicht Indexiert und somit auch nicht in den Suchergebnisse angezeigt werden soll. Wenn nun jemand eine gebräuchliche Phrase aus den Datenschutzerklärungen bei Google eintippt, wird deine Seite nicht angezeigt.
- Lösung 3: Wenn du, so wie ich, das Yoast SEO nützt, kannst du die Datenschutzerklärung ganz einfach auf noindex setzen. Dazu einfach zu den Yoast SEO Einstellung auf der jeweiligen Seite gehen und links auf das kleine Zahnrad klicken. Bei „Erlaube Suchmaschinen diesen Seite in den Suchergebnissen anzuzeigen?“ „Nein“ einstellen und schon ist das erledigt. Dieses Vorgehen funktioniert auch bereits in der kostenlosen Variante des Plugins.
10. Die Social Plugins in Euren Blogs – raus oder ab- ändern!
Tja, die sind oftmals rechtswidrig. Das Problem bei vielen Social Plugins nämlich ist, dass viele dieser Buttons direkt eine Meldung an das Netzwerk wie Facebook/Instagram/Twitter/Google+/Pinterest etc. abgeben, dass hier „jemand ist“ bzw. sogar „wer genau“ hier ist, wenn der User eingeloggt ist. So holten sich die großen Datenkraken immer sehr viele Informationen auch von Euren Lesern ab.
Hier gibt es eine kleine, aber feine Lösung für Euch: Mit dem Plugin „Shariff Wrapper“ bist du auf der sicheren Seite. Dieses Plugin funktioniert technisch etwas anders und bindet lediglich einen Textlink ein. Das gute: Erst beim „aktiven Klick“ auf den Button wird mit dem Netzwerk kommuniziert…das ist doch mal was.
11. Die Kommentarfunktion in Euren Blogs – überarbeiten!
Eigentlich stellt ja (so sollte man es zumindest meinen), die „Veröffentlichung eines Kommentars“ einen „aktiven & gewollten Akt des Users/Lesers „dar – jedoch solltet Ihr sicherheitshalber statt einer unnötigen Optin-Checkbox ein Hinweis zur Datenspeicherung anbringen (idealerweise mit Link auf die Datenschutz-Policy unterbringen). Damit sollte das ganze „safe“ sein.
Du kannst Deinem User aber auch als Alternativ-Lösung eine Checkbox bieten, die sie dann aktivieren müssen, um zu bestätigen, dass Sie Deine individuellen „Datenschutzbestimmungen“ akzeptieren. Die Checkbox darf hierbei (Achtung!) nicht standardmäßig aktiviert sein.
Lösung: Das Plugin WP GDPR Compliance schafft hierbei Abhilfe.
Lösung: Solltest du auf deiner Seite das Formular von Contact Form 7 verwenden, kann WP GDPR Compliance auch damit um-gehen: 2:0 für Dich!
PS: Ich biete auch oft im Laufe der letzten 8Jahre meinen Lesern die Möglichkeit an, Kommentare bzw. Beiträge zu abonnieren. Das heißt, dass ich damit dem User regelmäßig automatisiert E-Mails schicke. Somit muss hier (wieder!) das Double-Opt-In-Verfahren angewandt werden. E-Mail Bestätigung also wie beim Newsletter oben.
Meine Lösug: mit Subscribe to „Double-Opt-In“ Comments hast Du ein Plugin, dass diese Aufgabe für dich übernimmt.
12. &13 SSL Verschlüsselung (mittlerweile durch Let´s Encrypt überall kostenlos) sollte Standart sein & Vorsicht bei Emojis (denn diese übertragen Daten!)
Lösung: Ihr könnt das abschalten bequem via Plugin (Disable Emojis )
14. Unbedingt Antispam erneuern!
Bitte kein Akismet Anit-Spam mehr verwenden, weil sich Akismet nicht an unsere europäischen Gesetze hält. Das Plugin Antispam Bee macht hingegen genau dasselbe unter Einhaltung der DSVGO
15 bis… schaut selbst, was im letzten Monat vor der DSVGO noch so an Bestimmungen auf uns zukommt! Informiert Euch und seid wachsam/schafft Euch einen Überblick, was genau auf Euren Blogs in Punkto Daten und Datenschutz abläuft.
Derweilen bin ich auch mal gespannt, ob Facebook noch zügig ein DSVGO Blatt für Fb Pixeldaten und Co. angefertigt bekommt. Da ist ja bekanntlicherweise immer viel Sand und verstrichene Zeit in Punkto Datenschutz im Getriebe.
Wenn Ihr jene 15 Punkte durchgeführt habt auf Euren Seiten, seit Ihr aber wirklich erstmal geschützt und Abmahn-sicherererer 🙂 Dabei gilt: Nicht reden, sondern machen (wie im echten Leben auch).
Weil mich viele dazu befragt haben,wie meine Meinung zur kommenden DSVGO ist, bekommt Ihr hier mein abschließendes Fazit:
Mit Daten von Usern und Kunden sollte man verantwortungsvoll umgehen. Es ist korrekt und überfällig, dass das DSVGO Gesetz jetzt kommt. Jedoch – und das moniere ich stark – hätte man bei den großen „Data-Playern“ wie Facebook und Co. anfangen müssen. Stattdessen streitet man sich dort nur um Cambridge Analytica Datenskandale im eigenen Land/Zuckerberg entschuldigt sich vielmals 🙂
Und wo bitte bleibt eine Vereinfachung oder Vereinheitlichung/genaue To-Do-Listen oder gute, fertige Muster-Formulare für die kleineren Unternehmen/wie auch uns Blogger/innen ?
Man zäumt das Pferd von hinten auf und verschärft die Gesetze für die „kleinen“, ohne dass „man die großen“ bisher (ich berichte schon seit Jahren über Facebooks Datenmissbrauch und Co.) auch nur ansatzweise „tangiert“ hat.
Es werden hunderttausende Abmahnungen folgen, die man sich – aus meiner Sicht- leider bei den falschen /uns Bloggern holen wird,wenn diese sich nicht darauf vorbereitet und alles technisch einwandfrei eingerichtet haben.
Stattdessen die „grobe Keule“ für alle – weil die „Digitalisierung“, durch Merkel so schön als „Neuland“ betitelt, so urplötzlich da ist. Dass diese bereits die letzten 5 Jahre stattfindet hat sie und die anderen Politiker gehörig verpennt & diejenigen Unternehmer, die mitten im Thema sind, müssen plötzlich schnell reagieren… naja, wenigstens haben wir jetzt eine Ministerin für Digitales, die auch bei Instagram ist IOL …. was haltet Ihr eigentlich von Ihrem Account?
Es stellt sich mir auch die Frage, warum man nicht ab einer E-Mailliste von 50.000 etc. mit diesen strengen Regelungen erst einmal anfängt. Bis 2020 hätte man dann – aus Erfahrung daraus und mit Vereinfachungen- auch bei uns kleinen „nachbessern“ können.
Schaut man sich nur einmal das aktuelle Hickhack und unklares Polit-Kauderwelsch zur eprivacy Verordnung (die ja auch noch kommt) an, frage ich mich manchmal, welche Menschen dort am Werk sind. Denn: Auch sehr netz-ambionierte und gebildete Menschen steigen DA kaum noch durch.
Schön ist es jedenfalls, dass die Politik und die EU nun endlich die Zeichen der Zeit erkannt haben, dass die Digitalisierung uns alle betrifft. Macht bitte in der Kürze der Würze das beste draus liebe Blogger/innen & setzt die DSVGO für Blogger in den Einzelschritten bitte zügig um. Mindestens 1 Tag Zeit sollte man sich dafür einmal nehmen (müssen).
Weiterführende Infos und wertvolle, aktuelle Informationen bekommt Ihr auch auf folgenden Webseiten :
- Ich kann Euch die Datenschmutz-Seite empfehlen mit einem tollen Blogatikel/allen Updates dazu empfehlen.
- Und hier noch eine tolle, praktische Dokumentation zur Umsetzung der DSVGO auf einem Reiseblog dazu.
Viel Spaß, Freude und Muße beim umsetzen! Ich hoffe, dass ich Euch ein wenig Licht ins dunkel bringen konnte und noch besser vor Abmahnungen bewahren konnte. Nehmt das ganze ernst- es geht um unsere Daten. Wenn ich etwas wichtiges vergessen habe und Ihr (herzlich gerne!) ergänzen könnt, haut das in das Kommentarfeld hier!
Herzlichst, Euer Christian vom Bloggerherz/Bloggerinterview.com/Freizeitcafe
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