Die DSGVO überlastet die deutschen Aufsichtsbehörden

Die DSGVO überlastet die deutschen AufsichtsbehördenDie seit Ende Mai verschärften Regeln zum Datenschutz haben den deutschen Aufsichtsbehörden die Grenzen ihrer Möglichkeiten aufgezeigt, denn mit der DSGVO kamen auch Fristen, die mangels ausreichend Personal kaum noch eingehalten werden können – und Personalmangel gilt da nicht als Entschuldigung.

Personalmangel führt zu Fristüberschreitungen

Wer sich beschwert, muss spätestens nach 3 Monaten entweder das Ergebnis der Untersuchung oder aber zumindest der Stand der Untersuchung mitgeteilt werden. Inzwischen führt der Personalmangel zu erheblichen Fristüberschreitungen.

Bei unerledigten Beschwerden wird den Beschwerdeführern dann auch nicht mitgeteilt, wie lange es noch dauern könnte.

Auch die oberste Datenschützerin schlampt

Selbst die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Andrea Voßhoff bearbeitet Beschwerden ebenfalls sehr schleppend und gibt einer angespannten Personalsituation die Schuld daran.

Wenn die Bearbeitung von Beschwerden wegen unzureichender Personalausstattung der Datenschutzbehörden auch weiterhin zu lange dauern, könnte aus Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren auf Deutschland zukommen…


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