Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
In einem demokratischen Rechtsstaat herrscht Meinungsfreiheit, solange sich die Meinung der Bürgerinnen und Bürger mit den Aktivitäten der Politiker deckt, die Veröffentlichung einer konträren Meinung wird zu Recht als Volksverhetzung bestraft, weil sich der Publizist dem betreuten Denken rechtswidrig entzogen und in staatsgefährdender Absicht eine eigene Meinung gebildet und diese danach volksverhetzend verbreitet hat. Die regierenden Politiker eines demokratischen Rechtsstaates agieren und reagieren grundsätzlich zum Wohle des Volkes und da ihnen das Recht zur Festlegung des Volkswohles anlässlich von Wahlen durch die Wählerinnen und Wählern übertragen wurde, gehören auch die gigantische Staatsverschuldung und die Verdoppelung des Volkes durch den Import von nicht integrierbaren Migranten, die mangels Schulbildung und einer qualifizierten Berufsausbildung bis zu ihrem Exitus aus Steuergeldern finanziert werden müssen, zum rechtsstaatlich gewählten Wohl des Volkes.
Objektiv betrachtet müsste dem deutschen Volk das Wahlrecht entzogen werden, denn es hat bereits schon zweimal (Deutsches Reich und DDR) durch eine falsche Wahl dafür gesorgt, dass die verkehrten Politiker an die Macht kamen, die aus Deutschland einen Unrechtsstaat konzipiert und sogar einen Weltkrieg verursacht haben, da kann man ja richtig froh sein, dass die derzeit regierenden Politiker nur das deutsche Volk vernichten und keine anderen Völker eliminieren wollen. In weiser Voraussicht haben die deutschen Politiker dafür gesorgt, dass Deutschland zwar ein Verfassungsgericht und auch einen Verfassungsschutz aber keine Verfassung bekommt, weil man den Verfassungsersatz (das Grundgesetz) jederzeit den politischen Zielen anpassen kann, was mit einer Verfassung nicht möglich wäre, wie wichtig der Verzicht auf eine Verfassung war und ist zeigt die Tatsache, dass das Grundgesetz schon mehr als einhundert mal abgeändert wurde, weil darin zu viele Artikel standen, die das Wohl des deutschen Volkes ohne eine bombastische Staatsverschuldung und ohne einen millionenfachen Import von Ausländern (Artikel 16a des GG) abgesichert haben. Der Einsatz von deutschen Soldaten im Ausland, die dort unter Einsatz ihres Lebens korrupte Politiker an der Macht halten, wäre mit dem ursprünglich konzipierten „GG“ ebenfalls nicht möglich gewesen.