Die Catholica – ihre “Entweltlichung” und der „Dritte Weg“

Kirchenfassade, Zeichnung: Jaques Tilly

Zeichnung: Jaques Tilly

Auf dem Arbeitsmarkt hat sich die Catholica mit einem eige­nen, „Dritten Weg“ die Bahn geeb­net für Macht und Rechte vor­bei an christ­li­cher Nächstenliebe und gesell­schaft­li­cher Verantwortung. Wie ist das vor unse­rem Grundgesetz mög­lich? Was treibt die deut­sche Catholica, ihre Sozialvorstellungen men­schen­rechts­wid­rig durch­zu­set­zen? Was ist aus dem barm­her­zi­gen Samariter gewor­den?

Ausgangspunkt für alle Über­le­gun­gen muss in unse­rer Demokratie das Grundge-setz (GG) sein, das vor allen Gesetzen und Einzelregelungen bei deren Auslegung abso­lut Vorrang hat. Und im GG steht die Würde des Menschen an ers­ter Stelle.

Neben zahl­rei­chen Einzelregelungen betref­fend die Beziehungen von Staat und Kirche haben die Väter unse­res GG in Art.140 GG i.V.m. WRV Art. 135 bis 141 einige bemer­kens­werte Grundsätze fest­ge­schrie­ben. So z.B. in Art. 137 WRV, dass es keine Staatskirche gibt. Das ist ein fun­da­men­ta­les Bekenntnis des Staates zur Neutralität gegen­über allen Religionen und Weltanschauungen. Konsequent ist daher ebenda fest­ge­legt, dass jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selb­stän­dig inner­halb der Schranken des für alle gel­ten­den Gesetzes ord­net und ver­wal­tet. Also, Selbstverwaltung ja, Sonderrechte nein. Wie bei jedem Verein.

Nicht nur vor die­sem Hintergrund ver­fängt sich der Star der deut­schen katho­li­schen Soziallehre, Kardinal Marx, im Gewirr der eige­nen Fussangeln, wenn er mit Blick an das Ende der Welt gegen „Strukturen der Ausbeutung” wet­tert. Dabei über­sieht er näm­lich geflis­sent­lich, dass in den Werken sei­ner Kirche und in unse­rer Republik vom Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bis hin zum Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) kein für alle ande­ren Arbeitnehmer gel­ten­des Recht anwend­bar ist. Damit sind die Werke der Catholica gegen­über allen ande­ren Unternehmen nicht hin­nehm­bar und GG-widrig pri­vi­le­giert.

Das ara­besk als „Dritter Weg” bezeich­nete Mitarbeitervertretungsrecht der Catholica ist demo­kra­tisch ein Holzweg und ähnelt eher einer Struktur der Ausbeutung, einem Irrweg, auf dem die eige­nen Mitarbeiter bezüg­lich ihres Schutzes wesent­lich schlech­ter gestellt wer­den als ihre Kollegen in der Privatwirtschaft.

Unabhängig von wohl­wol­len­den oder durch reli­giö­sen Gehorsam gepräg­ten aller-höchsten Gerichtsurteilen nimmt die deut­sche Catholica scham­los im GG aus­ge­schlos­sene Sonderrechte in Anspruch. Wenn sie sich dabei selbst auf Glaubensgrundsätze beruft, darf sie sich gerade nicht auf noch so aus­ge­tüf­telte Meinungen von Kirchenrechtlern zurück­zie­hen. Glauben ist nicht Recht. Und was rech­tens ist, ist nicht immer gerecht oder rich­tig.

Da muss der neue Papstberater sich wohl zunächst vom neuen Papst Rat holen, wie der seine Forderung an seine Priester und Primaten ver­steht, dass diese sich „nicht lächer­lich machen und der Kirche scha­den, indem sie dem Geld und der Karriere fol­gen”. Oder die Forderung nach mehr Solidarität, wobei das gesamte System auf den Prüfstand gestellt und mit den fun­da­men­ta­len Rechten aller Menschen in Einklang gebracht wer­den müsse.

Nähme Marx diese mah­nen­den Worte sei­nes neuen Pontifex zu Herzen, müsste er umge­hend den Sondermüll sei­nes drit­ten Weges ent­sor­gen und unter Beachtung der Würde des Menschen und sei­ner Rechte (Art. 1 GG) die für alle gel­ten­den demo­kra­ti­schen, arbeits­recht­li­chen Regelungen in den Werken der Catholica anwen­den.

Ein für die deut­sche Catholica uner­war­tet stei­fer Wind aus Rom weht da dem schwar­zen Marx ins Gesicht. Der neu geba­ckene Papstberater und Aalkönig muss beim neuen Papst erst ein­mal in die Nachhilfestunde gehen und sich erklä­ren las­sen, was die­ser unter dem Dienst als wah­rer Macht ver­steht und warum er knall­hart for­dert, dass seine Primaten es genau so machen wie der unei­gen­nüt­zig hel­fende barm­her­zige Samariter.

Nach Über­zeu­gung nam­haf­ter deut­scher Katholiken (Cordes, Lütz) hätte der barm­her­zige Samariter beim Caritasverband heute kaum eine Chance, weil nicht getauft und mit dem fal­schen Glauben. Und doch steht er im Zentrum christ­li­cher Lehre.

Aus ehe­mals ob ihrer Werke durch­aus ange­se­he­nen christ­li­chen Einrichtungen sind viel­fach eine Arbeitgebermacht ent­stan­den, die Gewalt an Menschen mit Glaubensgrundsätzen aus­übt. Dabei haben diese mit beruf­li­cher Qualifikation über­haupt nichts zu tun. Es ist GG-widrig, wenn ein Arbeitssuchender Fragen nach sei­nem Bekenntnis, sei­nen Neigungen und Einstellungen, sei­ner Parteizugehörigkeit u.ä. beant­wor­ten soll. Dadurch dis­kri­mi­niert die Catholica Arbeit suchende Menschen, die ver­zwei­felt eine gute Arbeit für ein Leben in Würde suchen. Was haben ein ent­zün­de­ter Blinddarm oder eine ordent­li­che Buchführung mit katho­li­scher Glaubenslehre zu tun? Was ein sau­ber gerei­nig­tes Büro oder ein päd­ago­gisch ein­wand­frei geführ­ter Kindergarten? Die Willkür kirch­li­cher Arbeitgeber scheint schran­ken­los und wird gna­den­los als Kontrolle in Glaubenssachen prak­ti­ziert. In unse­rer Demokratie heute!

Aber hier pran­gert der neue Pontifex an, dass Kirchenmänner oft Kontrolleure und nicht Wegbereiter des Glaubens seien, und dass es gälte, „den Menschen wie­der ins Zentrum zu rücken”. Und auch eine neue, auf­ge­klärte Richtergeneration und Gewerbeaufsicht machen bei dem Regelungsgeflecht der Catholica nicht mehr mit: Kündigungen müs­sen zurück­ge­nom­men wer­den, das ver­sagte Streikrecht wird auf­ge­weicht und mehr und mehr zwin­gen öffent­li­che Meinung und Protest zur Aufgabe unhalt­ba­rer Gängelungen durch kirch­li­che Arbeitgeber und Primaten.

Die letzte ent­schei­dende Rede des papa eme­ri­tus in Freiburg hat die deut­sche Catholica mit sei­ner Forderung nach Entweltlichung in ein Dilemma gestürzt. Der papa elec­tus geht genau da kon­se­quent wei­ter und for­dert – vor allem -, die Würde des Menschen zu ach­ten. Solidarität müsse wie­der staats­bür­ger­li­che Tugend wer­den, auch und gerade für die deut­sche Catholica, wenn sie sich dann nach Art des armen Samariters Verantwortung über­neh­men und sich nicht nur für frag­wür­dige und als Unrecht emp­fun­dene Dienste satt aus öffent­li­chen Mitteln bezah­len las­sen will.

Georg Korfmacher


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