Die Bundesverfassungseinrichter

Von Anfang an kritisierten Juristen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) als verfassungswidrigen Eingriff der Regierung in die gewerkschaftliche Freiheit. Gebilligt haben es die Karlsruher Richter dann dennoch. Mit Abstrichen, denn es muss an mancher Stelle nachgebessert werden. So dürfen die Mehrheitsgewerkschaften in einem Betrieb keine Vorzugsbehandlung erhalten, wenn deren Abschlüsse Schlechterstellungen im Verhältnis zu Abschlüssen der Minderheitsgewerkschaft darstellen. Der Verfassungsbruch blieb aber aus, allen fachlichen Einschätzungen im Vorfeld zum Trotz.
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