ABER weit gefehlt!
Eines Morgens in aller Frühe wird der Märchenwald von Blaulicht erleuchtet. Autos. Reifen. Sirenen. Hunde. Lärm. …
Eine Stimme brüllt ins Megaphon:
“Achtung! Achtung! Hier spricht die Polizei. Sie haben dieses Haus widerrechtlich besetzt. Verlassen Sie es umgehend, sonst werden wir es räumen!”
Pinguin Dr. Pong, Fachanwalt für Immobilienfragen und Mietrecht, gut positioniert hinter den Mikrophonen der Journaille, gibt Reportern Interviews:
“… bei der Behauptung der Angeklagten, die Bewohnern des Hauses seien Räuber, handelt es sich um eine reine Schutzbehauptung …”
“… die Scheibe haben Sie mir eingeschlagen, bekrakelt haben sie mir das Haus! ~ Musiker sollen das sein? –> Nee! – Richtige Musiker tun so etwas nicht!”
Auch Frau Hamsterin liefert ein Statement.
“… und wer, frage ich Sie, wird für den Schaden aufkommen? …”
Zum Glück steht Polizei bereit. Nun – endlich! – nimmt die Gerechtigkeit ihren Lauf.
Die Bremer Sozialschmarotzer werden des Hauses verwiesen, die bereits verzehrten Nahrungsmittel dem Hartz-IV-Regelsatz angerechnet und Herr Packan – Vorstand der Bedarfsgemeinschaft – wird sich demnächst wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 59 SGB II i.V. m. § 309 SGB III zu verantworten haben.
Was Recht ist muss Recht bleiben. Die Verwirklichung sozialutopischer Wünsche der Unterschicht gehören nicht in diese Zeit. Wo kämen wir sonst hin?