Die Bauherrenversicherungen - Heute: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Erstellt am 29. Juni 2015 von Dairabaer @DairaBaer

Hallo Liebe Leser,


heute möchte ich auf das wichtige Thema "Bauherrenversicherungen" näher eingehen. In Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz: "Eigentum verpflichtet" - das bedeutet, dass der Eigentümer einer Sache verpflichtet ist dafür zu sorgen, dass von dem Eigentum keine Gefahren ausgehen. Bei einem Baugrundstück gehört dazu auch die Sicherung des Grundstückes mittels Bauzaun o.ä., sofern notwendig. Diese Gefahrensicherung muss ab Erwerb des Eigentums erfolgen, nicht wie oft angenommen erst mit Baustart. Sie kann weder auf den Verkäufer, noch auf Dritte abgewälzt werden.
Was bedeutet das für Sie als Bauherr?

Ab dem Tag des Grundstückskaufes (Notartermin) haften Sie für alles was mit dem Grundstück zu tun hat. Die Haftung ist allumfassend. Sie haften mit all Ihrem jetzigen oder auch späterem Vermögen.

  • Was kann ich tun um dieses Risiko zu minimieren?
  • Zuerst die schlechte Nachricht. Gar nichts! Gemäss Urteil des Amtsgerichtes München (Az. : 244 C 23760/11) haften Sie als Bauherr für die Gefahren ihres Bauvorhabens.
  • Die gute Nachricht: Unsere Kunden bekommen zum Tag des notariellen Kaufvertrages die Bauherrenversicherungen als Paket mit auf den Weg.

Die Bauherrenversicherungen bestehen aus:

  1. Bauherrenhaftpflichtversicherung
  2. Bauleistungsversicherung
  3. Feuerrohbauversicherung mit angeschlossener Wohngebäudeversicherung
  4. optionale Zusatzversicherungen (z.b. Restschuldversicherungen)

Je nach individueller Situation Ihres Bauvorhabens prüfen wir, welcher unser vielen Produktpartner zu Ihren Bedürfnissen passt. Sie sehen, wir lassen Sie nicht alleine - alle unsere Neubauten werden von uns professionell projektiert und abgesichert. .

Wann dürfen wir Sie zu Ihrem Traumhaus beraten?