Von Jürgen Voß
Stefan Sasse hat am 6. September seinen Thread „Mal was grundsätzliches zu Migration und Integration“ eingestellt, auf den ich mit „Unehrlichkeit als Diskussionsgrundlage – ein paar Anmerkungen zur Integrationsdebatte" einen Tag später geantwortet habe. Unmittelbar damit im Zusammenhang steht auch noch Stefans Beitrag “Unsinn im Zirkus Sarrazini“.
Die vielen Kommentare zu diesen drei Meinungsäußerungen zeigen folgendes:
1. Die teilweise hochemotionalen Beurteilungen – pro wie contra - beweisen, dass es nach wie vor wohl sehr schwer ist, neuralgische Themen rational und kühl analytisch zu diskutieren. Eine solche Art der Diskussion verlangt zwangsläufig, dass jeder Diskutant seine Meinung angstfrei äußern kann und jeder, aber auch jeder Zweifel erlaubt ist, um eine ergebnisoffene Diskussion zu gewährleisten. In einer solchen Atmosphäre haben Beschimpfungen des anderen, weil er eine Meinung äußert, die einem nicht passt, nichts zu suchen.
2. Die Angst, bestimmte Dinge beim Namen zu nennen, bestimmte Thesen aufzustellen, bestimmte statistische Befunde offen darzulegen und alle Probleme frei zu erörtern, kennzeichnet leider seit über 20 Jahren die Zuwanderungsdiskussion. Dieser Angst kann sich kaum jemand entziehen, schon gar nicht ein (im Angestelltenverhältnis befindlicher) Journalist, der genau wie jeder Schlosser und Schreiner heute um seinen Arbeitsplatz fürchten muss, wenn er etwas gegen den neoliberalen „Reform“-Mainstream und erst recht gegen eine rigide verstandene political correctness äußert. Beweis: Es gibt in der ganzen seriösen Presselandschaft, selbst in den konservativen Blättern wie FAZ und Welt, erst recht nicht beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen oder Rundfunk, nur einen einzigen Redakteur oder Journalisten, der sich in den letzten beiden Jahrzehnten kritisch zur Zuwanderung geäußert hat oder hätte äußern dürfen.
3. Gerade in der Integrationsdiskussion hatten wir deshalb bis Sarrazin eine sehr seltsame Konstellation: Alle wussten, dass es – nicht zuletzt durch das Fehlen des wesentlichen Integrationsfaktors „existenzsichernde Beschäftigung“ – mit den großen Zuwanderergruppen „russische Aussiedler“, „Neuzuwanderer aus dem arabischen Raum und Südosteuropa“ sowie der zweiten und dritten Generation Türken erhebliche Integrationsprobleme gab und gibt (deutliche Überrepräsentanz in der Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe (bis 2005), heute in Hartz IV, deutliche Überrepräsentanz in der Straffälligkeit). Nur wagte niemand darüber zu sprechen. Weder die „offizielle“ Politik, noch erst recht die sog. Linke, die sich von Anfang an auf eine völlig einseitige „Pro Zuwanderung - Haltung“ festgelegt hatte. Kein Wunder, dass ein Teil der Bevölkerung „draußen im Lande“ sich nicht ernst genommen fühlt und die Thesen Sarrazins, meist ohne sie komplett gelesen zu haben, wie Nektar aufsaugt.
Doch ich möchte konkret werden. Deshalb an dieser Stelle nur einige Fragen, die aus meiner Sicht vor allem im Zusammenhang mit der „neuen“ Zuwanderung seit 1987, bis heute aus den vorgenannten drei Gründen undiskutiert, und damit unbeantwortet geblieben sind:
a) Warum erklärt sich ein Land – dessen Regierung 1973 bei etwa 700.000 Arbeitslosen den Ausländeranwerbestop verfügt hat – im Laufe einer seit 1987 laufenden Massenzuwanderung trotz einer ungelösten Massenarbeitslosigkeit von mehreren Millionen Menschen plötzlich zum Zuwanderungsland, oder anders ausgesprochen: Warum wurde der Fakt zur Norm?
b) Warum sind bis heute die Kosten dieser Massenzuwanderung nicht beziffert? Etwa die Aufwendungen für die äußerst guten Renten, die man bis 1996 (Änderung des Fremdrentengesetzes) den Aussiedlern gezahlt hat? (durchschnittlich 12% über dem allgemeinen Rentendurchschnitt!)? Gleiches gilt für die den Krankenkassen und Sozialämtern (bis 2005) entstandenen Kosten bei der gesundheitlichen Integration etwa einer typischen Dreigenerationenfamilie aus Kasachstan? Warum sind die enormen Kosten für die beitragsfreie Familienmitversicherung bei kinderreichen Zuwandererfamilien, die sich meist auf eine bestimmte Kassenart konzentrieren (AOK), ebenfalls ein Tabu?
c) Warum werden an die Zuwanderer erst seit dem Ende der ersten großen Massenzuwanderung 1993 (sog. Kriegsfolgenbereinigungsgesetz) sukzessive Anforderungen (Sprachkenntnisse bei Aussiedlern, Einreiseantragstellung im Heimatland, Sprachkenntnisse beim Familiennachzug (dies sogar erst seit ganz kurzem) gestellt? Beruflich qualitative Anforderungen, wie etwa in Kanada oder in Australien (im Sinne eines Scorings), gibt es bis heute nicht!
d) Warum wird eine Asylzuwanderung, die per definitionem temporär angelegt ist, in aller Regel zur Dauerzuwanderung, selbst wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland grundsätzlich geändert haben?
e) Was geschieht eigentlich mit den Hundertausenden jungen Menschen aus den Zuwandererfamilien, denen bis heute ein beruflicher Einsteig in den Arbeitsmarkt, aus welchen Gründen auch immer, nicht gelungen ist? Diese Gruppe wächst mit jedem Schulabgängerjahrgang. Bleiben sie für immer sich selbst überlassen?
f) Wenn auch angeblich nur 10 – 15 % der Migranten integrationsunwillig sind (wie kommt diese Schätzzahl eigentlich zustande?), wie will man In Zukunft damit umgehen? Will man sie bestrafen, ausweisen, öffentlich brandmarken oder sie „links“ liegen lassen? Die Versuche, damals „Mehmet“ auszuweisen, haben doch wohl gezeigt, dass die rechtstaatlichen Mittel da sehr begrenzt sind. Ich habe bisher von keinem Politiker einen plausiblen Handlungsansatz gehört. Wie geht man also mit Zuwanderern um, die der festen Überzeugung sind, das bessere Wertesystem, den besseren Verhaltenskodex und einfach die der westlichen Kultur überlegenen Sitten und Gebräuche zu haben und gar keinen Anlass sehen, Änderungen zuzulassen?
g) Warum stellt man sich nicht dem Problem, dass bestimmte traditionell und kulturell bedingte Verhaltensweisen bei muslimischen Zuwanderern prinzipiell gegen unsere Rechtsordnung verstoßen (Freiheitsberaubung, Nötigung, Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung) und es rechtsstaatlich kaum Mittel gibt, dagegen vorzugehen?
Erst wenn diese und viele weiteren Fragen in einer sachlichen und angstfreien Diskussion erörtert werden dürfen, erst dann kann man von einer den demokratischen Anforderungen unseres Grundgesetzes entsprechenden Diskussionskultur in Sachen „Zuwanderung“ reden.