Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.
In der Kurzfassung wird dieses Gebot schlicht mit „Du sollst nicht lügen“ zitiert, doch das trifft es nicht ganz. Klarerweise beinhaltet dieses Gebot das Lügen, aber im Wortlaut des Gebotes geht es gegen den Nächsten, wenn durch das Lügen andere zu Schaden kommen.
Wer sich mit einer Lüge selbst zu verteidigen sucht, straft sich in der Regel selbst, wer aber anderen dadurch Schaden zufügt, indem er diesen Schaden von sich abwenden will, handelt ungerecht.
Falsche Aussagen gegen den Nächsten werden auch mit den Begriffen Verleumdung und Meineid in Verbindung gebracht. Im zivilen Leben führen falsche Aussagen vielfach zu einer Verleumdung einer Person und infolgedessen zu weiteren schädigenden Konsequenzen. Vor Gericht wird diesbezüglich der Begriff Meineid gebraucht. Grundsätzlich sind diese Begriffe inhaltlich ähnlich.
Fatale Auswirkungen haben falsche Aussagen dann, wenn die Existenz einer Person davon betroffen ist, wenn z.B. jemand bedingt durch einen Meineid ungerechtfertigter Weise eine Gefängnisstrafe verbüßen muss, während hingegen der Meineidige frei kommt. Ein Richter kann bei Meineiden, von denen er zuvor ja noch keine Kenntnis hat, unmöglich ein gerechtes Urteil fällen. Im zivilen Leben geht es meist um viel Geld, von dem auch die Existenz von Menschen oder Firmen abhängen kann.
Eine besondere Bedeutung hat falsches Aussagen in der Politik. Hier wird mit falschen Aussagen vor allem Rufschädigung betrieben, was politische Entscheidungen oder das Wählerverhalten bei Wahlen manipuliert.
Bei öffentliche Reden oder Debatten von Politikern unterschiedlicher Parteien gewinnt man den Eindruck, schlechter Umgangston gehöre bereits zum normalen Verhalten. Schamlos werden Unterstellungen bis hin zu persönlichen Diffamierungen ausgesprochen, als wäre dies legitim, es ist aber keineswegs korrekt.
Falschaussagen werden absichtlich getätigt, um den politischen Gegner taktisch anzugreifen. Fairness und Objektivität, kurz Gerechtigkeit, bleiben dabei natürlich auf der Strecke. Was aber bleibt ist eine verunsicherte bzw. falsch informierte Bevölkerung, die diesen Stil meist in den Alltag hineinträgt und damit den Verleumdungen Kraft und Wirkung gibt. Und bei diesem Spiel wirken die Medien tatkräftig mit.
Im Bundespräsidentenwahlkampf wurde z.B. Barbara Rosenkranz aufgrund ihrer als politisch inkorrekt geltenden getätigten Aussagen unterstellt, mit Nazis zu sympathisieren und man stieg ihr heftig zu sich öffentlich für diese Aussagen zu entschuldigen. Sie hat dies auch getan und eine Erklärung abgegeben, allerdings konnte sie diese gar nicht korrekt formulieren, da ihre Aussagen, wie sie seitens der Medien kolportiert wurden bedingt durch die verleumderische Entfremdung gar nicht mehr dem Wortlaut ihrer eigentlich getätigten Aussagen entsprach. Das war nichts anders als eine Verhetzung nur eben von den Linken.
Andere politisch nicht als „korrekt“ geltende Aussagen werden und wurden mitunter sogar strafrechtlich verfolgt, selbst wenn diese keine Person angreifen und in der Freiheit der Meinung und Rede verfassungsrechtlich verbrieft sind. Beispiel dafür sind die Klagen gegen Susanne Winter oder zuletzt die von den Grünen eingebrachte Klage gegen H.C. Strache. Um dies zu ermöglichen muss er sich sogar gefallen lassen, dass seine parlamentarische Immunität dafür aufgehoben wird.
Das ist eine groteske Entwicklung unserer modernen Demokratie, in der die amtierenden Politiker dieses neunte Gebot infolge ihres Unglaubens nicht einmal kennen bzw. den Ernst der göttlichen Forderung nicht wahrnehmen.