Der 6. Dezember ist in Spanien ein nationaler Feiertag. Allerdings besteht kein Zusammenhang mit dem deutschen "Nikolaustag", sondern die Spanier feiern die "Constitución Española" (Spanische Verfassung), die am 6. Dezember 1978 durch ein Referendum vom spanischen Volk angenommen wurde und am 29. Dezember 1978 in Kraft trat.
Vor seinem Tod am 20. November 1975 hatte General Franco den spanischen König Juan Carlos I zu seinem Nachfolger bestimmt. Seit Franco am 29. September 1936 von den Nationalisten zum Staatsoberhaupt ernannt wurde, herrschte in Spanien Diktatur. Juan Carlos, der am 22. November 1975 zum König von Spanien ausgerufen wurde, führte sein Land Schritt für Schritt in die Demokratie. Am 6. Dezember 1978 wurde die spanische Verfassung mehrheitlich vom Volk abgestimmt. Allerdings lag die Wahlbeteiligung nur bei etwas über 67 Prozent, da zahlreiche Anhänger des alten Systems zum Boykott aufgerufen hatten. Die Befürworter der neuen Verfassung hatten dennoch gesiegt. Am 27. Dezember unterschrieb König Juan Carlos I die "Constitución Española". Nach deren Inkrafttreten am 29. Dezember 1978 war für Spanien der Weg in die Demokratie geebnet.
Spanien wird in der Verfassung als dezentralisierter Einheitsstaat definiert. Dabei wird den autonomen Regionen in bestimmtem Maße Selbstverwaltung gewährt. So ist zwar die offizielle Amtssprache "kastilisch", aber in den einzelnen "Comunidades" werden auch zusätzlich regionale Sprachen als Amtsprachen zugelassen, wie zum Beispiel im Land Valencia das "valenciano". Ebenso werden den einzelnen Regionen auch eigene Flaggen und Embleme zuerkannt.
Seit Ihrem Inkrafttreten ist die spanische Verfassung bisher nur einmal geändert worden. Am 27. August 1992 im Artikel 13 Absatz 2 das Wort "aktive" ersetzt durch: "aktive und passive" (zur Ratifizierung des EU-Vertrags).