Am vergangenen Dienstag (11.09.2018) gab der Kongress grünes Licht für die Reform des Gesetzes über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Straßenverkehrssicherheit.
Das Gesetz wird im kommenden Oktober und einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft treten.
Einige der im neuen Gesetz vorgesehenen Reformen betreffen die Begleitperson des Fahrers oder Beifahrer, wobei die wichtigste in Artikel 14.3 lautet:“Diejenigen, die den Begleitplatz im Fahrzeug einnehmen, müssen jederzeit auf den Fahrer achten, um ihn zu warnen, wenn es notwendig ist, deshalb dürfen sie während der Fahrt NICHT schlafen.
Dies wird als schwere Zuwiderhandlung angesehen, da mit einem Betrag von 200 Euro bestraft werden kann.
DGT kann schlafende Beifahrer bestrafenDiesen Beitrag / Angebot bewertenDiese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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