Die Deutsche Fußball Liga (DFL) mahnt ihr Urheberrecht an den Spielplänen der Fußball-Bundesliga an und will dieses gegebenenfalls ab Januar 2012 geltend machen. Eine kommerzielle Nutzung sei nur mit der Zustimmung der DFL erlaubt.
Der Bundesliga-Spielplan stelle ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, "da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung erbringt", sagt DFL-Justiziar Holger Blask. Die schöpferische Leistung bestehe vor allem in "der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und die Auswahl der konkreten Spieltermine". Dabei nutze die DFL einen umfassenden Gestaltungsspielraum, so Blask.
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Der Bundesliga-Spielplan stelle ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, "da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung erbringt", sagt DFL-Justiziar Holger Blask. Die schöpferische Leistung bestehe vor allem in "der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und die Auswahl der konkreten Spieltermine". Dabei nutze die DFL einen umfassenden Gestaltungsspielraum, so Blask.
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