Deutschlands Probleme mit dem Islam

Von Nicsbloghaus @_nbh

Albrecht Dürer: Kopftuch (gemeinfrei)

Es sind eigent­lich nur zwei kurze Meldungen. Doch beide betref­fen Gerichtsurteile, die den Umgang der Mehrheitsgesellschaft mit dem Islam in Deutschland betref­fen.

So schrieb ich heute für die externe Presse des hpd:
“Ein zehn­jäh­ri­ges Mädchen musste das Gymnasium ver­las­sen, weil ihre Eltern der Auffassung waren, dass es gegen den Islam ver­stoße, wenn das Kind am vor­ge­schrie­ben Schwimmunterricht teil­neh­men würde. Das Angebot, einen sog. “Burkini” zu tra­gen genügte den Eltern nicht: “Weil in dem Unterricht auch Jungen sind, die in Badehose zu sehen wären.”

So also wird das Mädchen von sei­nen Eltern um die Möglichkeit einer guten Ausbildung gebracht.

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte einen ähn­li­chen Fall zu ent­schei­den. Es stellte in sei­nem Urteil fest, dass Integration auch bedeute, dass Minderheiten sich nicht aus­gren­zen.1

Ich meine, es ist deut­lich, dass ich der Meinung bin, dass hier das Elternrecht ein­ge­schränkt wer­den sollte (eben so, wie es das Kasseler Gericht beschloss). Denn der Staat und die Gesellschaft dür­fen nicht zulas­sen, dass die Möglichkeiten eines jun­gen Menschen des­halb beschnit­ten wer­den, weil deren Eltern der Meinung sind, dem Mädchen den Anblick von Jungen ver­bie­ten zu müs­sen.

Die zweite Meldung, die ich für den hpd schrieb2, behan­delt den jetzt erst bekannt­ge­wor­de­nen Fall einer jun­gen Muslima, der eine Ausbildung des­halb ver­wehrt wurde, weil sie ein Kopftuch trägt:

“Eine junge Abiturientin aus Berlin bewarb sich bei einem Zahnarzt als Auszubildende. Der stimmt dem auch zu, for­dert die junge Frau jedoch auf, das Kopftuch abzu­le­gen. Diese wei­gert sich und wird daher nicht ein­ge­stellt.

Gegen diese Diskriminierung wehrt sich die Deutsch-Irakerin gericht­lich und bekam – wie erst jetzt bekannt wurde – im März die­sen Jahres Recht.

“Der Zahnarzt habe gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, ver­sto­ßen und muss eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1470 Euro an die junge Frau zah­len.”

Interessant und ganz sicher auch dis­kus­si­ons­wür­dig ist die Begründung des Gerichtes für das Urteil: “Das Tragen des Kopftuchs sei keine ‘Marotte’, die nicht unter den Schutz der Religionsausübung fiele, son­dern es handle sich um die unmit­tel­bare Ausübung der Religionsfreiheit selbst. Das Tragen des Kopftuchs und die Religiosität der Klägerin seien eine untrenn­bare Einheit.”

Das Urteil wird für die deut­sche Rechtsprechung eine Signalwirkung haben. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in die­ser Angelegenheit unter Zuhilfenahme des Gleichbehandlungsgesetzes zu Gunsten einer Kopftuchträgerin ent­schei­det.”

Hier liegt der Fall ein wenig anders; denn die junge Frau ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits voll­jäh­rig und kann und darf allein ent­schei­den, ob sie ein Kopftuch trägt. Hier hat das Gericht mei­ner Meinung nach kor­rekt ent­schie­den. So wenig wie es statt­haft sein sollte, dass christ­li­che Einrichtungen die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern von deren Konfession abhän­gig machen soll­ten (und dage­gen kämp­fen wir via GerDiA an) sollte es im umge­kehr­ten Falle mög­lich sein, dass jemand wegen sei­nes Glaubens nicht ein­ge­stellt wird – selbst, wenn es sich um den Glauben einer Minderheit han­delt.

Zum Kopftuchtragen habe ich aller­dings eine etwas andere Meinung als andere, die darin grund­sätz­lich ein Symbol des poli­ti­schen Islam sehen. Hier dif­fe­ren­ziere ich – soweit mir das mög­lich ist – etwas. Ich bin der Auffassung, dass erwach­sene Menschen sehr wohl ent­schei­den dür­fen, ob sie Kopftuch tra­gen wol­len (anders ist es, wenn 10-jährige Mädchen unter das Tuch gezwun­gen wer­den).

Anhand die­ser bei­den Beispiele zeigt sich, dass die Gesellschaft in Deutschland noch dabei ist, ihren Weg zum plu­ra­lis­ti­schen Staat zu fin­den. Das geht nie ganz ohne extreme Meinungen und Ungerechtigkeiten. Aber dass die­ses Thema dis­ku­tiert wird, ist ein posi­ti­ves Zeichen. Denn Vernunft ist immer der bes­sere Weg als Versuche, Abgrenzungen oder Gleichmacherei bru­tal durch­zu­set­zen.

Nic

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