Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Deutschland ist nicht nur ein Paradies für Bürgerkriegs- und Wirtschaftsmigranten, sondern auch für Mörder, sobald ein ausländischer Killer die deutschen Grenzen erreicht hat und das Zauberwort „Asyl“ ausspricht wird er von der deutschen Justiz vor einer Strafverfolgung durch die Justizbehörden seines Heimatlandes beschützt, dies allerdings nur, wenn ihm dort die Todesstrafe droht, was in fast allen Ländern, aus denen unsere “friedfertigen” Flüchtlinge stammen, der Fall ist.
Ob IS Terroristen, die in Syrien, oder im Irak hunderte von Zivilisten und Kindern ermordet haben, oder afghanische Taliban Terroristen, die in ihrem Heimatland ebenfalls Zivilisten und Kinder getötet haben, alle werden von unseren deutschen Justizbehörden wie rohe Eier behandelt und nach einer kurzen Wartezeit, in der sie auf Kosten der deutschen Steuerzahler wie die Maden im Speck leben, eingebürgert.
Im Januar 2016 gelang es einem iranischen Mörder vor einer Verurteilung aus seiner Heimat nach Deutschland zu fliehen, was zur Folge hatte, dass die iranischen Justizbehörden bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg einen Auslieferungsantrag stellten, der von der Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gosolke vehement abgeschmettert wurde, weil dem Mörder, der in seinem Heimatland einen Mann erschossen hatte, die Todesstrafe droht. Die iranische Justiz ließ nicht locker und stellten einen zweiten Auslieferungsantrag, der ebenfalls abgeschmettert wurde, die Nürnberger Oberstaatsanwältin erklärte sich aber dazu bereit, mit der iranischen Justiz darüber zu diskutieren, ob in Deutschland ein Prozess gegen den Mörder entsprechend der deutschen Strafgesetze geführt werden könnte.
Sie forderte die Überstellung von Unterlagen an, aus denen ein Anfangsverdacht wegen eines Totschlages ersichtlich wäre, über einem Mord wurde von ihr gar nicht mehr geredet, weil die Ermordung eines Opfers mit einer Schusswaffe ihres Erachtens gar kein Mord, sondern lediglich ein “Totschlag” ist, der auch erheblich milder, als ein Mord bestraft wird. Die iranische Justiz überstellte die angeforderten Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und dort erkannte man sofort, dass sich aus den Unterlagen kein Anfangsverdacht wegen eines “Totschlags mit einer Schusswaffe” ergibt und forderte weitergehende Unterlagen an, die allerdings bisher nicht eingetroffen sind, weil die iranische Justiz höchstwahrscheinlich sämtliche Unterlagen in dem Mordfall nach Deutschland geschickt hat. Für den Mörder hat sich durch die Korrespondenz nichts geändert, er ist immer noch auf freiem Fuß und wird immer noch von uns finanziert!!!