Deutsche Verwaltungsrichter arbeiten für den Papierkorb

Deutsche Verwaltungsrichter arbeiten für den Papierkorb

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Laut dem sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow standen an den sächsischen Verwaltungsgerichten Dresden, Leipzig und Chemnitz im Dezember 2018 noch ca. 7.700 Verfahren in Sachen Widersprüche gegen abgelehnte Asylanträge zwecks Bearbeitung an, obwohl die sächsischen Verwaltungsrichter kontinuierlich an ihrer Leistungsgrenze arbeiten können sie jedes Jahr nur einen Bruchteil der aus dem Vorjahr übernommenen Verfahren zusätzlich zu den Neueingängen abarbeiten, weil die Anzahl der neu eingegangenen Verfahren fast genau so hoch ist wie die Anzahl der aus dem Vorjahr übernommenen Verfahren.

Da ein Großteil der Ausländer, die aufgrund der Höhe der Ausreiseprämien freiwillig in ihr Heimatland zurück gekehrt sind, nach einem kurzzeitigen Aufenthalt in ihrer Heimat wieder nach Deutschland kommen und hier wiederum Asyl beantragen, was gemäß dem deutschen Asylrecht nicht verboten ist, halten sich hier nicht nur viele polizeibekannte, sondern auch verwaltungsgerichtsbekannte Ausländer auf, die genau wie die Erstasylanten vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben können, wenn der zweite Asylantrag abgelehnt wurde.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, Herr Erich Künzler redet in dieser Angelegenheit „Klartext“, er verschweigt nämlich nicht, dass die Verwaltungsrichter überwiegend für den Papierkorb arbeiten und darüber verständlicherweise nicht erfreut sind, die Entscheidungen, die von den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht getroffen wurden, werden nämlich nur höchst selten umgesetzt, wenn ein Urteil zu Ungunsten eines Asylbewerbers gefällt wird, werden danach fast immer Gründe gesucht, oder präzise ausgedrückt erfunden, aus denen heraus der abgelehnte Asylbewerber eine Duldung erhält.

Laut Dublin Abkommen müssen die EU Staaten, in die Asylbewerber zuerst eingereist sind, den Ausländern Asyl gewähren und wenn die Ausländer aus dem EU Staat in das Asylantenparadies Deutschland weiterreisen und erst hier Asyl beantragen, müssen die Ersteinreisestaaten die Ausländer zurück nehmen. Im Mai hat Deutschland 4.400 dahingehende Anfragen an die Ersteinreisestaaten gestellt und darauf 2.400 Zusagen bekommen, dass die Ausländer von den Ersteinreisestaaten zurück genommen werden, realisiert wurde die Rückgabe allerdings nur in 750 Fällen, 1.650 Ausländer durften trotz der Rücknahmegarantie der Ersteinreisestaaten in Deutschland bleiben, wodurch meines Erachtens bewiesen ist, dass die Interessen der Asylantenindustrie in Deutschland einen höheren Stellenwert haben, als das Grundgesetz (Artikel 16a) und die mit den anderen EU Staaten geschlossenen Verträge.


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