Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Nidal E. / Ahmed D. / Mehmed Y. / Amro L. und ein weiterer, schutz- und hilfsbedürftiger Flüchting haben sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der gemeinschaftlichen Gruppenvergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Verletzung des persönlichen Lebensbereiches an zwei Frauen schuldig gemacht, die von den vorgenannten Staatsgästen in einer Krefelder Wohnung über mehrere Stunden misshandelt und missbraucht wurden.
Ob die Gewaltverbrecher die Frauen nur schwer alkoholisiert, oder sie auch mit K.O. Tropfen wehrlos gemacht haben, konnte im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, was von den Richtern des Landgericht Kleve als Beweis dafür angesehen wurde, dass die Angeklagten die Frauen nicht mit K.O. Tropfen willenlos gemacht hatten und hoben deshalb erst einmal die Haftbefehle gegen die fünf „friedfertigen“ Flüchtlinge auf, die zunächst inhaftiert worden waren.
Aufgrund der Aufhebung der Haftbefehle stellte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, der getreu dem Motto: „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ abgelehnt wurde.
Die Richter kamen übereinstimmend zu der Überzeugung, dass es sich bei dem stundenlangen sexuellen Missbrauch der volltrunkenen Frauen um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt hat und das ein schutzbedürftiger Flüchtling sogar frei zu sprechen ist, weil er sich nur als Zuschauer an der Gruppenvergewaltigung beteiligt hatte.
Hinsichtlich der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch vorher nicht mit den volltrunkenen Frauen vereinbarten Videoaufnahmen schlugen die Richter mit der vollen Härte der deutschen Strafgesetzgebung zu, sie verurteilten die nicht frei gesprochenen Gruppenvergewaltiger zu Geldstrafen zwischen 700,00 und 2.700,00 Euro, was von den Angeklagten mit Schmunzeln akzeptiert wurde. Nach der Verurteilung gratulierten sich die Gewaltverbrecher gegenseitig und verließen das Gerichtsgebäude unter höhnischem Gelächter. Wie eine volltrunkene Frau, die alkoholbedingt nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist ihre Zustimmung zu einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr geben kann, wird wohl für immer das Geheimnis der Richter bleiben, von denen die Vergewaltiger hinsichtlich dieser Straftat frei gesprochen wurden.