Unter Affektionsinteresse versteht man - so als Strafrechtlerin grob gesagt - den Liebhaberwert einer Sache, der nicht in Geld gemessen werden kann.
An eigenem Leib spüre ich dies nach dem Verlust meines Glücksbringers, eines kleinen Geldbeutels aus Filz, den Sie hier sehen können. Sollte ein Hamburger Blogleser ihn gefunden haben, der Rechtsstaat und ich brauchen ihn.
An eigenem Leib spüre ich dies nach dem Verlust meines Glücksbringers, eines kleinen Geldbeutels aus Filz, den Sie hier sehen können. Sollte ein Hamburger Blogleser ihn gefunden haben, der Rechtsstaat und ich brauchen ihn.