Wichtig: Es muss eine medizinische Indikation vorliegen.
Dann sind viele Krankenkassen bereit sich anteilig oder komplett an den Kosten zu beteiligen.
Aber wie kommt man jetzt dorthin?
Wie bei allem ist der Weg mit etwas Bürokratie gepflastert.
Ein Beispiel, an dem ich mich entlang hangeln werde:
Diagnose: Adipositas, Hypertonie, Diabetes Typ 2
Das ist eine Diagnose, die oft gestellt wird, aber die einzelnen "Komponenten" reichen auch schon aus um eine Diätberatung verordnet zu bekommen.
Der Arzt stellt im allerbesten Fall ein Formular namens "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" aus oder ein Rezept, auf der die Diagnose vermerkt sein muss. Diese Bescheinigung ist budgetneutral.
Mit diesem Rezept geht man jetzt zur Krankenkasse und lässt sich einen Ernährungstherapeuten empfehlen (es sollten minimal zwei Berater auf der Liste stehen) oder man lässt eine Suchmaschine tätig werden. Die meisten Ernährungstherapeuten haben eine Homepage, so dass ein erster Eindruck gewonnen werden kann.
Dann kann angerufen werden. Meist mit der Bitte um Erstellung eines Kostenvoranschlags.
Der muss dann mit der Verordnung des Arztes bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die prüft dann und meist kommt nach kurzer Zeit ein Brief ins Haus in dem dann aufgeführt ist, wie viele Termine mit wie hohem Anteil bezuschusst werden.
Wichtig zu wissen ist: Für diättherapeutische Beratungen (d.h. Beratungen bei kranken Menschen) muss eine Zertifizierung vorliegen. Durchführen darf eine Beratung dann auch nicht jeder. Diätassistenten und Oecotrophologen sind die, die bei den Krankenkassen anerkannt sind. Dazu kommen dann noch die Ernährungsmediziner.
Und: Die Bezuschussung ist eine KANN-Leistung! Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet zu unterstützen, aber sie tun es meistens. :-)