Der Weg zum Sabbatical

Sabbatical - das Zauberwort für alle, denen ein Jahresurlaub zu wenig ist. Für alle, die wenigstens einmal im Leben noch vor dem Seniorenalter eine Weltreise unternehmen möchten. Der Wunsch nach einer längeren Zeit für sich selbst steigt auch bei Arbeitnehmern zunehmend. Anbei ein paar Essentials.
1. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical! Arbeitnehmer in ungekündigten Arbeitsverhältnissen können über eine längere Auszeit nur eine einvernehmliche Regelung mit ihrem Arbeitgeber treffen. Ausnahme: Wenn es tarifvertragliche Regelungen gibt, die vorsehen, dass ein Sabbatical in Anspruch genommen werden darf. Der öffentliche Dienst sieht z. B. eine solche Möglichkeit vor. Erzwingen lässt sich eine Auszeit nicht - es denn durch eine Kündigung.
2. Die probateste Methode für ein Sabbatical ist ein sogenanntes Langzeitkonto. Überstunden werden gesammelt und somit angespart. Vorteile: Wenn dann das Guthaben aufgelöst wird, bleibt das Arbeitsverhältnis vollumfänglich bestehen. Lohn/Gehalt laufen weiter Beiträge in die Sozialkassen werden wie gewohnt abgeführt.
Nachteile: Dieses Langzeit- oder Zeitwertkonto hat deutliche Grenzen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen neben der gesetzlichen Arbeitszeit auch den Mindesturlaub einhalten. Ein solches Konto ist nur sinnvoll, wenn entweder die Ansparphase entsprechend lang oder Freistellungsphase recht kurz ist.
Wichtig: Auch alle sonstigen Verpflichtungen (z. B. das Verbot, für einen Wettbewerber tätig zu werden) bleiben unberührt.
3. Für ein Sabbatical kann auch unbezahlter Urlaub genommen werden. Die finanziellen Mittel müssen zuvor angespart werden. Nachteil für potenzielle Weltreisende: Sie müssen sich freiwillig krankenversichern. Es besteht ferner die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherung sowie den anderen Sozialabgaben freistellen lassen (nur befristet möglich). Sinnvoller ist es aber, den Mindestbeitrag von derzeit 84,15 Euro freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung zu zahlen. ( Link) 4. Sparphase durch Lohnverzicht: Der Sabbaticalwillige geht für eine bestimmte Zeit in „Teilzeit". Wer zum Beispiel ein Jahr freinehmen möchte, arbeitet vier Jahre lang Vollzeit für 80 Prozent des Lohns/Gehalts. Vorteil: Dafür gibt es diesen Betrag dann auch während der einjährigen Freistellung.
Absolut wichtig ist es, eine wie auch immer geartete Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten! Dazu gehört u. a., dass eine Kündigung während des Sabbaticals ausgeschlossen wird.
5. Wer einen Anspruch auf Elternzeit hat, kann diesen ebenfalls für die Auszeit nutzen. Wenn der Arbeitgeber mitspielt, kann dieser Anspruch sogar verschoben werden! Spätestens bis zum achten Geburtstag des Kindes muss die Elternzeit aber genommen haben.
6. Wer länger unterwegs sein möchte, muss sich zwingend um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. Wer ohne eine solche loszieht, hat entweder zuviel Geld oder ist unsäglich dumm. Unbedingt versichert sein sollte der Rücktransport in die Heimat. Bei den meisten Gesellschaften gelten besondere Bedingungen (erhebliche Zuschläge) für längere Aufenthalte in den USA und Kanada. Die Jahresbeiträge belaufen sich ohne USA/Kanada auf etwas mehr als 400 Euro, inklusive Nordamerika wird fast der dreifache Betrag fällig. Zur Orientierung.

Der Weg zum Sabbatical

Schreibender vielreisender Backpacker und Reisemobilist


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