Hallo liebe Leser,
heute mal was neues vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat bei geförderten Altersvorsorgemodellen (Riester & Rürup) einige wichtige Änderungen beschlossen.Änderungen, die einen Abschluss von Riester,-oder Rürup noch im Jahr 2011 für absolut notwendig machen, wenn man die Vorteile der alten Regelung genießen will. Bei der Riester-Rente und der Rürup- Rente gilt:
. Sollte die Form einer kapitalgedeckten Versicherung gewählt worden sein, dann kommt noch hinzu, dass der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt wird!
Sollten Sie eine nähere Beratung zu dem Thema wünschen stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Daira Bär
heute mal was neues vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat bei geförderten Altersvorsorgemodellen (Riester & Rürup) einige wichtige Änderungen beschlossen.Änderungen, die einen Abschluss von Riester,-oder Rürup noch im Jahr 2011 für absolut notwendig machen, wenn man die Vorteile der alten Regelung genießen will. Bei der Riester-Rente und der Rürup- Rente gilt:
Wer einen Vertrag 2011 abschließt, kann seine Rentenzahlung noch mit 60 bekommen, danach gilt das 62. Jahr als frühester Beginn für eine Rentenzahlung.
. Sollte die Form einer kapitalgedeckten Versicherung gewählt worden sein, dann kommt noch hinzu, dass der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt wird!
Sollten Sie eine nähere Beratung zu dem Thema wünschen stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Daira Bär