Der Wandel in der Rentenversicherung

Hallo liebe Leser,
heute mal was neues vom Gesetzgeber. Der Gesetzgeber hat bei geförderten Altersvorsorgemodellen (Riester & Rürup) einige wichtige Änderungen beschlossen.Änderungen, die einen Abschluss von Riester,-oder Rürup noch im Jahr 2011 für absolut notwendig machen, wenn man die Vorteile der alten Regelung genießen will. Bei der Riester-Rente und der  Rürup- Rente gilt:
Wer einen Vertrag 2011 abschließt, kann seine Rentenzahlung noch mit 60 bekommen, danach gilt das 62. Jahr als frühester Beginn für eine Rentenzahlung.

. Sollte die Form einer kapitalgedeckten Versicherung gewählt worden sein, dann kommt noch hinzu, dass der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt wird!
Sollten Sie eine nähere Beratung zu dem Thema wünschen stehe ich Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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