Über Nacht ist der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung nach einer außergerichtlichen Einigung wieder im Internet aufrufbar. Gestern Abend sagte ein Sprecher der Bundeszentrale am Donnerstagabend, der Wahl-O-Mat würde so schnell wie möglich wieder online gehen.
Auf Anregung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster gebe es eine außergerichtliche Einigung mit der Partei „Volt Deutschland“, die das Gericht angerufen hatte. Diese Einigung werde dem OVG vorgelegt. In den Medien wurde zuvor schon über die Einigung berichtet.
Geforderte Änderungen erst zur nächsten Wahl
Deshalb konnte der Wahl-O-Mat über Nacht wieder online gehen. Die Bundeszentrale sicherte zu, dass der Wahl-O-Mat für zukünftige Wahlen weiterentwickelt wird. Bei den nächsten Wahlen solle man dann die eigenen politischen Ansichten mit allen Parteien schon mit einem Klick vergleichen können, hieß es von dort.